Zivilprozessordnung

§ 138 ZPO Erklärungspflicht über Tatsachen; Wahrheitspflicht

Gesetzestext

(1) Die Parteien haben ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben. (2) Jede Partei hat sich über die von dem Gegner behaupteten Tatsachen zu erklären. (3) Tatsachen, die nicht ausdrücklich bestritten werden, sind als zugestanden anzusehen, wenn nicht die Absicht, sie bestreiten zu wollen, aus den übrigen Erklärungen der Partei hervorgeht. (4) Eine Erklärung mit Nichtwissen ist nur über Tatsachen zulässig, die weder eigene Handlungen der Partei noch Gegenstand ihrer eigenen Wahrnehmung gewesen sind.

Amtlicher Text, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG. Wiedergabe ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität — maßgeblich ist die Fassung im Bundesgesetzblatt.

Urteile zu dieser Norm

Entscheidungen der Bundesgerichte, die § 138 ZPO im amtlichen Leitsatz auslegen — neueste zuerst.

BGHX ZR 97/20Urteil · 08.02.2022
Pauschalreisevertrag: Anforderungen an die Begründung eines Reisemangels bei behaupteter Beeinträchtigung durch nächtlichen Fluglärm
BGHI ZR 123/20Urteil · 22.07.2021
Irreführende geschäftliche Handlung im Internet: Unzutreffende Behauptung einer Rechtsanwältin über ihre derzeitige Mitgliedschaft in der Vorstandsabteilung für Vermittlungen einer Rechtsanwaltskammer; Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der geschäftlichen Relevanz des beanstandeten Verhaltens; Bestreiten einer zu einem früheren Zeitpunkt bestandenen Mitgliedschaft mit Nichtwissen - Vorstandsabteilung
BGHIII ZR 7/20Versäumnisurteil · 04.02.2021
Haftung für fehlgeschlagene Kapitalanlage: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung und Schutzgesetzverletzung bei sog. Schneeballsystem; Umfang der Darlegungslast des Geschädigten und sekundäre Darlegungslast des Gegners
BAG5 AZR 452/18Urteil · 26.06.2019
Überstundenprozess - Darlegungslast - Arbeitszeiterfassung
BAG9 AZB 39/17Beschluss · 02.08.2017
Zeugnisverweigerungsrecht nach § 384 Nr. 1 ZPO
BFHX B 38/15Beschluss · 02.02.2016
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Keine Anwendbarkeit von § 138 Abs. 3 ZPO im FG-Verfahren - Tatbestandsberichtigung - Verbescheidung von rechtsmissbräuchlichen oder offenbar unzulässigen Ablehnungsgesuchen - Kostenerstattung bei nicht berufsmäßig tätigen Prozessbevollmächtigten
BGHI ZR 167/14Urteil · 12.11.2015
Arzneimittelrabatte: Abschlagspflicht der pharmazeutischen Unternehmer; Geltendmachung der Gesamtheit aller Abschlagsforderungen durch die zentrale Stelle als Zahlungspflicht "auf erstes Anfordern"; Darlegungslast bei Geltendmachung der Abschlagsforderung durch einen Einzelgläubiger; Bestreiten mit Nichtwissen; Verzug des pharmazeutischen Unternehmers gegenüber den Einzelgläubigern nach Ablauf der gesetzlichen Zahlungsfrist - Abschlagspflicht II
BGHXI ZR 369/08Urteil · 31.05.2011
Wahrheitspflicht einer Prozesspartei; Widerruf eines Geständnisses

Ratgeber zu dieser Norm

Beiträge, in denen § 138 ZPO eine Rolle spielt — mit Einordnung, Fristen und Beispielen.

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