Zivilprozessordnung

§ 531 ZPO Zurückgewiesene und neue Angriffs- und Verteidigungsmittel

Gesetzestext

(1) Angriffs- und Verteidigungsmittel, die im ersten Rechtszuge zu Recht zurückgewiesen worden sind, bleiben ausgeschlossen. (2) Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel sind nur zuzulassen, wenn sie 1. einen Gesichtspunkt betreffen, der vom Gericht des ersten Rechtszuges erkennbar übersehen oder für unerheblich gehalten worden ist,

Amtlicher Text, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG. Wiedergabe ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität — maßgeblich ist die Fassung im Bundesgesetzblatt.

Urteile zu dieser Norm

Entscheidungen der Bundesgerichte, die § 531 ZPO im amtlichen Leitsatz auslegen — neueste zuerst.

BGHVI ZR 357/24Beschluss · 01.07.2025
Schadensersatzklage wegen behaupteter Verletzung der Streupflicht bei allgemeiner Glätte: Gehörsverletzung durch überhöhte Anforderungen an die Substantiierungspflicht; konkretisiertes Vorbringen in zweiter Instanz zur Glättebildung; Anforderungen an den Ausschluss der Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen durch weit überwiegenden Verursachungsbeitrag des Geschädigten
BGHXII ZR 65/23Beschluss · 21.02.2024
Gehörsverletzung durch die Nichtberücksichtigung erheblichen Sachvortrags zu der Ersatzzustellung eines Versäumnisurteils
BGHI ZR 135/21Urteil · 15.12.2022
Insolvenz eines Versicherungsnehmers nach Abtretung einer Schadensersatzforderung; Befugnisse des Insolvenzverwalters; Abweisung eines in Berufungsinstanz geänderten Klageantrags
BGHVI ZB 76/19Beschluss · 12.10.2021
Anforderungen an die Berufungsbegründung bei ausschließlich neuem Vorbringen
BGHVIII ZB 50/20Beschluss · 11.05.2021
Berufungseinlegung: Inhaltlichen Anforderungen an eine Berufungsbegründung
BGHVI ZR 1304/20Beschluss · 26.01.2021
Rechtliches Gehör im Zivilprozess: Zulassung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel in der Berufungsinstanz; Schriftsatznachlass nach Erteilung eines rechtlichen Hinweises in der mündlichen Verhandlung
BGHX ZR 180/18Urteil · 15.12.2020
Patentnichtigkeitsberufungsverfahren: Voraussetzungen für die Zulassung einer vom Nichtigkeitskläger erst in zweiter Instanz aufgefundenen Entgegenhaltung - Scheibenbremse
BGHVIII ZR 255/17Urteil · 27.02.2019
Berufungsverfahren in Zivilsachen: Pflichtgemäßes Ermessen hinsichtlich der Einholung eines Sachverständigengutachtens ohne Antrag des Beweispflichtigen von Amts wegen; Zulassung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel nach Zurückverweisung des Rechtsstreits durch das Revisionsgericht; fehlerhafte Berücksichtigung neuen Tatsachenvortrags

Ratgeber zu dieser Norm

Beiträge, in denen § 531 ZPO eine Rolle spielt — mit Einordnung, Fristen und Beispielen.

Im Gesetz benachbart

Rechtlicher Hinweis: Die Wiedergabe des Gesetzestextes dient der Information und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG dar. Ob und wie eine Norm auf einen konkreten Sachverhalt anzuwenden ist, lässt sich aus dem Wortlaut allein nicht beantworten.