Bürgerliches Gesetzbuch

§ 138 BGB Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher

Gesetzestext

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

Amtlicher Text, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG. Wiedergabe ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität — maßgeblich ist die Fassung im Bundesgesetzblatt.

Urteile zu dieser Norm

Entscheidungen der Bundesgerichte, die § 138 BGB im amtlichen Leitsatz auslegen — neueste zuerst.

BGHXII ZR 74/24Beschluss · 13.05.2026
Gewerbliche Miete und Wucher: Pflicht des Gerichts zur sachverständigen Beratung bei Ermittlung der orts- oder marktüblichen Miete
BGHVIII ZR 37/24Urteil · 11.02.2026
Auslegung eines anwaltlichen Anfechtungs- und Widerrufsschreibens als Rücktrittserklärung beim Erwerb eines als Faksimile beworbenen Buchs
BGHII ZR 71/24Urteil · 10.02.2026
BGHV ZR 155/24Urteil · 07.11.2025
Nichtigkeit eines Kaufvertrages über Miteigentumsanteil; Verkehrswert von Miteigentumsanteil an Grundstück
BGHVIII ZR 152/23Urteil · 26.03.2025
Wohnraummiete in Berlin: Kollusives Zusammenwirken zwischen Mietinteressent und dem Geschäftsführer der vermietenden GmbH wegen Vereinbarung einer extrem niedrigen Miete bei Kenntnis des Mietinteressenten und Lebensgefährten der späteren Mieterin von einem Missbrauch der Vertretungsmacht
BGHI ZR 179/22Urteil · 15.06.2023
Wirksamkeit des Verzichts eines Urhebers auf Benennung als Urheber in AGB - Microstock-Portal
BGHX ZR 3/20Urteil · 26.04.2022
Anforderungen an die Darlegung von Geschäftsunfähigkeit wegen einer Störung der Geistestätigkeit; Sittenwidrigkeit eines unentgeltlichen Geschäfts
BGHI ZR 214/20Urteil · 21.04.2022
Urheberrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit von Verträgen über die Komposition und Produktion von Musik für eine Fernsehserie sowie die Einräumung der Nutzungsrechte an der Musik; AGB-rechtliche Inhaltskontrolle der Verpflichtung zum Abschluss eines Verlagsvertrags - Dr. Stefan Frank

Ratgeber zu dieser Norm

Beiträge, in denen § 138 BGB eine Rolle spielt — mit Einordnung, Fristen und Beispielen.

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