Bürgerliches Gesetzbuch

§ 1578b BGB Herabsetzung und zeitliche Begrenzung des Unterhalts wegen Unbilligkeit

Gesetzestext

(1) Der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten ist auf den angemessenen Lebensbedarf herabzusetzen, wenn eine an den ehelichen Lebensverhältnissen orientierte Bemessung des Unterhaltsanspruchs auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes unbillig wäre. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichkeit eingetreten sind, für den eigenen Unterhalt zu sorgen, oder eine Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe unbillig wäre. Nachteile im Sinne des Satzes 2 können sich vor allem aus der Dauer der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes sowie aus der Gestaltung von Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit während der Ehe ergeben.

(2) Der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten ist zeitlich zu begrenzen, wenn ein zeitlich unbegrenzter Unterhaltsanspruch auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes unbillig wäre. Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.

(3) Herabsetzung und zeitliche Begrenzung des Unterhaltsanspruchs können miteinander verbunden werden.

Amtlicher Text, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG. Wiedergabe ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität — maßgeblich ist die Fassung im Bundesgesetzblatt.

Urteile zu dieser Norm

Entscheidungen der Bundesgerichte, die § 1578b BGB im amtlichen Leitsatz auslegen — neueste zuerst.

BGHXII ZB 448/17Beschluss · 04.07.2018
Nachehelicher Unterhalt: Berücksichtigung einer Rente nach dem HIV-Hilfegesetz bei der Bemessung des Unterhalts; Zurückstellung einer Entscheidung über eine Befristung oder Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs
BGHXII ZB 84/15Beschluss · 08.06.2016
Herabsetzung nachehelichen Aufstockungsunterhalts: Berücksichtigung des ehebedingten Erwerbsnachteils des unterhaltsberechtigten Ehegatten
BGHXII ZB 369/14Beschluss · 15.07.2015
Abänderung einer gerichtlichen Entscheidung zum Nachehelichenunterhalt: Abänderbarkeit wegen eines im vorausgegangenen Verfahren übersehenen Umstands; Präklusion eines bereits berücksichtigten Umstands
BGHXII ZR 80/13Urteil · 18.02.2015
Störung der Geschäftsgrundlage für einen Ehevertrag mit Vereinbarung einer lebenslangen Unterhaltsverpflichtung: Herabsetzung nachehelichen Ehegattenunterhalts nach Änderung der Rechtslage; Tenorierung der Einzelbeträge eines Vorsorgeunterhalts
BGHXII ZB 301/12Beschluss · 14.05.2014
Nachehelicher Unterhalt: Kürzung der Altersbezüge des Unterhaltspflichtigen aufgrund des zugunsten einer späteren Ehefrau durchgeführten Versorgungsausgleichs als nicht eheprägend; kapitalisierte Auszahlung bestehender Versorgungsanrechte während der Ehe; Ausgleich des ehebedingten Nachteils geringerer Versorgungsanrechte des unterhaltsberechtigten Ehegatten durch einen Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt
BGHXII ZR 72/11Urteil · 20.03.2013
Nachehelicher Unterhalt: Anfechtbarkeit bzw. Anpassung einer auf der für verfassungswidrig erklärten Dreiteilung des Gesamteinkommens bei Wiederverheiratung des Unterhaltspflichtigen beruhenden Unterhaltsvereinbarung; Bedeutung der langen Ehedauer im Rahmen der nachehelichen Solidarität
BGHXII ZB 650/11Beschluss · 13.03.2013
Nachehelicher Unterhalt: Arbeitsplatzwechsel als ehebedingter Nachteil
BGHXII ZR 39/10Urteil · 16.01.2013
Nachehelicher Unterhalt: Unterhaltsbedarfsberechnung für einen aus dem Ausland stammenden Ehegatten

Ratgeber zu dieser Norm

Beiträge, in denen § 1578b BGB eine Rolle spielt — mit Einordnung, Fristen und Beispielen.

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