Bürgerliches Gesetzbuch

§ 1379 BGB Auskunftspflicht

Gesetzestext

(1) Ist der Güterstand beendet oder hat ein Ehegatte die Scheidung, die Aufhebung der Ehe, den vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft oder die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft beantragt, kann jeder Ehegatte von dem anderen Ehegatten

1. Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung verlangen;

2. Auskunft über das Vermögen verlangen, soweit es für die Berechnung des Anfangs- und Endvermögens maßgeblich ist.

Auf Anforderung sind Belege vorzulegen. Jeder Ehegatte kann verlangen, dass er bei der Aufnahme des ihm nach § 260 vorzulegenden Verzeichnisses zugezogen und dass der Wert der Vermögensgegenstände und der Verbindlichkeiten ermittelt wird. Er kann auch verlangen, dass das Verzeichnis auf seine Kosten durch die zuständige Behörde oder durch einen zuständigen Beamten oder Notar aufgenommen wird.

(2) Leben die Ehegatten getrennt, kann jeder Ehegatte von dem anderen Ehegatten Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung verlangen. Absatz 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.

Amtlicher Text, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG. Wiedergabe ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität — maßgeblich ist die Fassung im Bundesgesetzblatt.

Verweise in dieser Norm

Paragraphen desselben Gesetzes, auf die § 1379 BGB verweist.

Urteile zu dieser Norm

Entscheidungen der Bundesgerichte, die § 1379 BGB im amtlichen Leitsatz auslegen — neueste zuerst.

BGHXII ZB 508/23Beschluss · 25.09.2024
Reichweite der Auskunftspflicht und Umfang der Belegvorlage eines selbständigen Rechtsanwalts und Notars im Zugewinnausgleichsverfahren
BGHXII ZB 175/17Beschluss · 31.01.2018
Zugewinnausgleichsverfahren: Geltendmachung des Auskunftsanspruchs zum Zwecke der Abwehr einer Zugewinnausgleichsforderung; Beginn der Verjährung der wechselseitigen Auskunftsansprüche; Hemmung der Verjährung der Auskunftsansprüche durch Stellung des Leistungsantrags
BGHXII ZB 488/16Beschluss · 13.12.2017
Zugewinnausgleichsverfahren: Regelung der Auskunftspflicht; Auskunft zu einem gesetzlich nicht geregelten Stichtag; Darlegung konkreter Tatsachen zur Notwendigkeit einer Stichtagsverschiebung
BGHXII ZB 382/16Beschluss · 20.09.2017
Zugewinnausgleich: Anspruch auf Auskunft über das Anfangsvermögen bei rechtskräftiger Scheidung vor dem 1. September 2009
BGHXII ZB 259/16Beschluss · 05.04.2017
Zugewinnausgleich: Auskunftsanspruch eines Ehegatten bei rechtskräftiger Ehescheidung vor dem 1. September 2009
BGHXII ZB 604/13Beschluss · 17.09.2014
Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft bei Nichterfüllung der Auskunftspflicht über das Trennungsvermögen
BGHXII ZR 101/10Urteil · 17.10.2012
Stufenklage auf Zugewinnausgleich: Rechtsschutzbedürfnis für den Auskunftsantrag; Anfechtbarkeit der Zulassung einer in der Berufungsinstanz vorgenommenen Klageänderung
BGHXII ZR 80/11Beschluss · 15.08.2012
Familiensache in Übergangsfall nach Gesetzesänderung: Verfahrensfehlerhafte Zulassung der Revision; Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof in Ansehung des Meistbegünstigungsgrundsatzes; Erstreckung der Auskunftspflicht auf illoyale Vermögensminderungen im Zugewinnausgleichsverfahren; Darlegungslast des Auskunftsberechtigten

Ratgeber zu dieser Norm

Beiträge, in denen § 1379 BGB eine Rolle spielt — mit Einordnung, Fristen und Beispielen.

Im Gesetz benachbart

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