Arbeitsrecht··18 Min. Lesezeit

Wann Urlaub verfällt: Resturlaub 2026, 31. März, Krankheit und Verjährung (§ 7 Abs. 3 BUrlG)

Kurzantwort

Urlaub verfällt nach § 7 Abs. 3 BUrlG mit Ablauf des 31. Dezember. Bei einem dringenden betrieblichen oder persönlichen Grund geht er automatisch bis zum 31. März des Folgejahres über. Beides gilt nur, wenn Ihr Arbeitgeber Sie vorher aufgefordert hat, ihn zu nehmen, und klar auf den Verfall hingewiesen hat. Sonst verfällt er grundsätzlich nicht. Ausnahme: Wer seit Jahresbeginn durchgehend krank ist, verliert den gesetzlichen Urlaub 15 Monate nach Jahresende.

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Lulius Redaktion

Redaktion für deutsches Recht

Am 15. Oktober 2026 prüft Jana Petersen, Steuerfachangestellte in einer Kieler Kanzlei, ihr Urlaubskonto: Von 28 Arbeitstagen, 20 gesetzlichen und 8 vertraglichen, sind 7 offen. Am Montag, 5. Januar 2026, hatte ihr die Personalabteilung geschrieben: "Ihnen stehen 2026 28 Arbeitstage Urlaub zu. Bitte beantragen Sie ihn so rechtzeitig, dass Sie ihn bis 31.12.2026 nehmen können; nicht beantragter Urlaub verfällt grundsätzlich mit Ablauf des 31.12.2026."

Weil die Kanzlei aufgefordert und gewarnt hat, verfallen die sieben Tage, wenn Frau Petersen sie nicht rechtzeitig beantragt; ab dem 16. Oktober bleiben ihr dafür 54 Arbeitstage. Ohne die E-Mail wären sie am 31. Dezember grundsätzlich nicht verfallen.

Hier lesen Sie, wann Urlaub und Resturlaub nach § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) verfallen: alle Daten für 2026 und 2027, Krankheit, Verjährung und Austritt, dazu eine Checkliste für Arbeitgeber und die Leitentscheidungen für Anwältinnen und Anwälte.

Hinweis: Dieser Beitrag ist Rechtsinformation, keine Rechtsberatung im Sinne von § 2 RDG.

Die Kurzantwort: Wann verfällt Urlaub?

Urlaub verfällt nach § 7 Abs. 3 BUrlG mit Ablauf des 31. Dezember. Bei einem dringenden betrieblichen oder persönlichen Grund geht er automatisch bis zum 31. März des Folgejahres über. Beides gilt nur, wenn Ihr Arbeitgeber Sie vorher aufgefordert hat, ihn zu nehmen, und klar auf den Verfall hingewiesen hat. Sonst verfällt er grundsätzlich nicht. Ausnahme: Wer seit Jahresbeginn durchgehend krank ist, verliert den gesetzlichen Urlaub 15 Monate nach Jahresende.

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Tabelle 1: Wann Ihr Urlaub aus 2026 verfällt (gesetzlicher Mindesturlaub, zuletzt geprüft: 15. Oktober 2026)
Ihre LageUrlaub 2026 verfällt mit Ablauf von
Regelfall: Arbeitgeber hat aufgefordert und hingewiesenDo, 31.12.2026
Dringender betrieblicher oder persönlicher Grund (Übertragung)Mi, 31.03.2027
Seit 1. Januar 2026 durchgehend krank, bis zum FristendeFr, 31.03.2028

Quelle: § 7 Abs. 3 BUrlG in der Auslegung des BAG (9 AZR 541/15; 9 AZR 245/19). Ohne Hinweis des Arbeitgebers verfällt der Urlaub in den ersten beiden Zeilen nicht.

Die Daten gelten für den gesetzlichen Mindesturlaub, bei einer Fünftagewoche 20 Arbeitstage (§ 3 Abs. 1 BUrlG: 24 Werktage). Für Mehrurlaub kann Ihr Vertrag oder Tarifvertrag anderes regeln.

Wann Urlaub verfällt: Daten 2024 bis 2028 auf einen Blick

Zuletzt geprüft: 15. Oktober 2026. "Mit Ablauf" heißt: Der genannte Tag zählt noch mit. Die letzte Spalte gilt nur, wenn Sie vom 1. Januar des Urlaubsjahres an ohne Unterbrechung bis zu diesem Datum arbeitsunfähig sind.

Tabelle 2: Verfallsdaten nach Urlaubsjahr 2024 bis 2028, gesetzlicher Mindesturlaub, mit Wochentag
UrlaubsjahrRegelfall: verfällt mit AblaufÜbertragungsgrund: verfällt mit AblaufKrank seit 1. Januar, durchgehend: erlischt mit Ablauf
2024Di, 31.12.2024Mo, 31.03.2025Di, 31.03.2026
2025Mi, 31.12.2025Di, 31.03.2026Mi, 31.03.2027
2026Do, 31.12.2026Mi, 31.03.2027Fr, 31.03.2028
2027Fr, 31.12.2027Fr, 31.03.2028Sa, 31.03.2029
2028So, 31.12.2028Sa, 31.03.2029So, 31.03.2030

Quelle: § 7 Abs. 3 BUrlG in der Auslegung des BAG (9 AZR 541/15; 9 AZR 245/19; 9 AZR 107/20). Gilt nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig aufgefordert und hingewiesen hat; ohne Hinweis kein Verfall (Ausnahme: letzte Spalte). Mehrurlaub kann vertraglich abweichen. Stand 15.10.2026.

Für das Krankheitsrisiko zählt nach dem Bundesarbeitsgericht (BAG) schon die erste Januarwoche: Weist der Arbeitgeber nicht unverzüglich nach Entstehung des Urlaubs am 1. Januar hin, unter normalen Umständen binnen einer Woche (sechs Werktage), trägt er das Risiko einer späteren Erkrankung (Urteil vom 31.01.2023, 9 AZR 107/20, Rn. 18 f.).

Tabelle 3: Bis wann der Hinweis für das neue Urlaubsjahr zugehen sollte (eine Woche = sechs Werktage nach dem 1. Januar)
UrlaubsjahrBundesweitBaden-Württemberg, Bayern, Sachsen-Anhalt (6. Januar Feiertag)
2025Mi, 08.01.2025Do, 09.01.2025
2026Do, 08.01.2026Fr, 09.01.2026
2027Fr, 08.01.2027Sa, 09.01.2027

Quelle: BAG, Urteil vom 31.01.2023, 9 AZR 107/20, Rn. 18 f.; Werktage nach § 3 Abs. 2 BUrlG (alle Kalendertage außer Sonn- und gesetzlichen Feiertagen). Maßgeblich ist der Zugang beim Arbeitnehmer.

Für den Verfall am 31. Dezember gilt: Je später der Hinweis, desto riskanter für den Arbeitgeber; entscheidend ist, ob Sie den Urlaub danach noch nehmen können.

Ohne Hinweis kein Verfall: Was Ihr Arbeitgeber tun muss

§ 7 Abs. 3 S. 1 BUrlG klingt streng: "Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden." Seit dem 6. November 2018 wirkt der Satz nicht mehr automatisch. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied in den Fällen Max-Planck-Gesellschaft (C-684/16) und Kreuziger (C-619/16): Der Arbeitgeber muss "konkret und in völliger Transparenz" dafür sorgen, dass Sie Ihren Urlaub nehmen können, Sie "erforderlichenfalls förmlich" dazu auffordern und Ihnen "klar und rechtzeitig" mitteilen, dass er sonst verfällt (C-684/16, Rn. 45). Beweisen muss das der Arbeitgeber (Rn. 46). Zwingen muss er Sie nicht (Rn. 44). Lassen Sie den Urlaub "aus freien Stücken und in voller Kenntnis" liegen, verfällt er (Rn. 47).

Das BAG hat das am 19. Februar 2019 übernommen (9 AZR 541/15) und leitet es aus § 7 Abs. 1 S. 1 BUrlG in richtlinienkonformer Auslegung ab (Rn. 26 f.). Juristisch ist das eine Hinweis- und Mitwirkungsobliegenheit, umgangssprachlich "Hinweispflicht". Im Gesetz steht sie nicht. Erst wenn der Arbeitgeber sie erfüllt hat, greifen grundsätzlich die Fristen des § 7 Abs. 3 BUrlG (Rn. 27).

Woran Sie einen wirksamen Hinweis erkennen

Prüfen Sie E-Mails, Briefe und Nachrichten im Personalportal. Ein wirksamer Hinweis hat nach BAG 9 AZR 541/15 diese Merkmale:

  1. 1.

    Konkret: Er nennt den Urlaub eines bestimmten Jahres mit der Zahl der Arbeitstage (Rn. 43).

  2. 2.

    Aufforderung: Er fordert Sie auf, den Urlaub so rechtzeitig zu beantragen, dass Sie ihn im Urlaubsjahr nehmen können (Rn. 43).

  3. 3.

    Folge: Er sagt klar, dass der Urlaub sonst mit Ablauf des Jahres oder Übertragungszeitraums verfällt (Rn. 43, 45).

  4. 4.

    Persönlich: Eine Klausel im Arbeitsvertrag, ein Merkblatt oder ein Tarifvertrag genügt in der Regel nicht (Rn. 44).

Eine E-Mail kann genügen; beweisen muss den Hinweis der Arbeitgeber, nicht Sie (Rn. 42 f.). Ein Ausdruck Ihres Urlaubskontos ohne Aufforderung und Verfallswarnung erfüllt die Punkte 2 und 3 nicht. Heben Sie Hinweise mit Datum auf; die vollständige Checkliste steht im Abschnitt für Arbeitgeber.

Kein Hinweis bekommen? Dann sammelt sich Urlaub an

Ohne Hinweis ist Ihr Urlaub nicht an das Urlaubsjahr gebunden, auch ohne Übertragungsgrund, und kommt zum Urlaub des Folgejahres hinzu (BAG 9 AZR 541/15, Rn. 32, 46). Das gilt auch, wenn Sie die Fristen kannten; Vertrauensschutz für Altfälle gibt es nicht (BAG 9 AZR 266/20, Rn. 24, 28 f.).

Beispiel: Murat Aksoy, Lagerlogistiker in Dortmund, hat 30 Arbeitstage Urlaub im Jahr (20 gesetzliche, 10 vertragliche) und nie einen Hinweis bekommen. Offen sind 6 Tage aus 2023, 4 aus 2024 und 9 aus 2025, dazu am 15. Oktober 2026 16 Tage aus 2026: zusammen 35 Tage. Nichts davon ist verfallen oder verjährt.

Der Arbeitgeber kann den Hinweis aber nachholen, auch für alten Urlaub (BAG 9 AZR 541/15, Rn. 46). Geht Herrn Aksoy bis Freitag, 8. Januar 2027, ein Hinweis über die 35 alten und die 30 neuen Tage zu, verfällt der nicht genommene Urlaub mit Ablauf von Freitag, 31. Dezember 2027.

Bis wann muss Resturlaub genommen werden? Die 31.-März-Regel

Resturlaub verfällt nach korrektem Hinweis grundsätzlich mit Ablauf des 31. Dezember. Übertragen wird er nur, "wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen" (§ 7 Abs. 3 S. 2 BUrlG). Dann gilt: "Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden" (S. 3).

  • —

    Gründe: betrieblich etwa ein Urlaubsantrag, der wegen des Jahresabschlusses abgelehnt wird; persönlich etwa eine Erkrankung.

  • —

    Automatisch: Liegt ein Grund vor, geht der Urlaub "von selbst" über. Einen Antrag verlangt das Gesetz nicht (BAG 9 AZR 541/15, Rn. 45).

  • —

    Neuer Hinweis: Am 31. März erlischt er grundsätzlich nur, wenn der Arbeitgeber Sie rechtzeitig erneut auffordert, ihn noch im Übertragungszeitraum zu nehmen, und auf das Erlöschen hinweist (Rn. 45; BAG 9 AZR 245/19, Rn. 36). Der Hinweis vom Januar des Vorjahres reicht dafür nicht automatisch.

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    Neueingestellte: Teilurlaub bei Eintritt ab Juli wird auf Verlangen auf das nächste Kalenderjahr übertragen (§ 5 Abs. 1 Buchst. a, § 7 Abs. 3 S. 4 BUrlG), auch hier nach Mitwirkung des Arbeitgebers (9 AZR 541/15, Rn. 33).

Zurück zu Jana Petersen: Lehnt die Kanzlei ihren Dezember-Antrag wegen des Jahresabschlusses ab, gehen die sieben Tage bis Mittwoch, 31. März 2027, über und verfallen dann nur nach erneuter Aufforderung und Warnung. Das erste Quartal 2027 hat 61 Arbeitstage ohne bundesweite Feiertage (Karfreitag und Ostermontag liegen im März); Landesfeiertage wie der 6. Januar kommen hinzu.

Verfällt Urlaub bei Krankheit? Die 15 Monate und drei Fallgruppen

Krankheit verhindert nicht, dass Urlaub entsteht (BAG 9 AZR 104/24, Rn. 16), und der gesetzliche Urlaub wird ihretwegen nicht gekürzt (BAG 9 AZR 245/19, Rn. 27). Wer das ganze Jahr krank war, hat deshalb Anspruch auf den vollen gesetzlichen Urlaub, bei einer Fünftagewoche 20 Arbeitstage. Für den Zusatzurlaub schwerbehinderter Menschen von fünf Arbeitstagen (§ 208 Abs. 1 SGB IX) gelten dieselben Regeln (BAG 9 AZR 353/10, LS 1, 2).

Damit sich bei langer Krankheit nicht endlos Urlaub ansammelt, darf er nach 15 Monaten erlöschen (EuGH C-214/10, KHS), also mit Ablauf des 31. März des übernächsten Jahres (BAG 9 AZR 353/10, LS 2). Seit Dezember 2022 kommt es dabei darauf an, wann Sie erkrankt sind.

Beispiel: Sabine Krüger, Pflegefachkraft in Hannover, hat 30 Arbeitstage Urlaub (20 gesetzliche, 10 vertragliche). Seit Montag, 10. März 2025, ist sie ununterbrochen arbeitsunfähig; 2025 hatte sie vorher keinen Urlaub genommen. Ihre Hinweiswoche endete am Mittwoch, 8. Januar 2025; danach lagen bis zur Erkrankung 42 Arbeitstage, genug für alle 30 Urlaubstage.

Seit Jahresbeginn krank: Verfall nach 15 Monaten

Sind Sie vom 1. Januar an ohne Unterbrechung bis zum 31. März des übernächsten Jahres arbeitsunfähig, erlischt der gesetzliche Urlaub dieses Jahres nach 15 Monaten, auch ohne jeden Hinweis: Allein die Krankheit hat den Urlaub verhindert (BAG 9 AZR 245/19, Rn. 43; 9 AZR 107/20, Rn. 14).

Bei Sabine Krüger betrifft das den Urlaub 2026: Er erlischt mit Ablauf von Freitag, 31. März 2028, wenn sie bis dahin durchgehend krank bleibt. Der Urlaub 2027 folgt mit Ablauf von Samstag, 31. März 2029. Kommen Sie vorher zurück, sollten Sie den Urlaub zügig beantragen; ob und wann er dann verfällt, hängt vom Einzelfall ab.

Erst gearbeitet, dann krank: Verfall nur nach Hinweis

Haben Sie im Urlaubsjahr gearbeitet und sind erst danach dauerhaft erkrankt, erlischt der Urlaub nach 15 Monaten grundsätzlich nur, wenn der Arbeitgeber Sie vorher rechtzeitig aufgefordert und gewarnt hat (BAG 9 AZR 401/19, LS; 9 AZR 245/19, Rn. 44 f.), so der EuGH am 22.09.2022 in den Fällen Fraport und St. Vincenz-Krankenhaus (C-518/20 und C-727/20). Im Fraport-Fall war ein Frachtfahrer ab dem 1. Dezember 2014 voll erwerbsgemindert, einen Hinweis für 2014 gab es nicht. Seine 24 offenen Arbeitstage aus 2014 waren deshalb nicht verfallen (9 AZR 245/19, Rn. 23, 45 f.).

Für Sabine Krüger betrifft das den Urlaub 2025: Ohne Hinweis verfällt er nicht (Variante A in Tabelle 4); nach einem Hinweis am 6. Januar 2025 erlischt er mit Ablauf von Mittwoch, 31. März 2027, wenn sie bis dahin krank bleibt (Variante B).

Im Januar erkrankt: Warum die erste Januarwoche zählt

Erkranken Sie so früh im Jahr, dass der Arbeitgeber noch nicht hinweisen konnte, läuft die 15-Monats-Frist auch ohne Hinweis. Erhalten bleiben nur die Tage, die Sie zwischen dem Ende der Hinweiswoche und dem Krankheitsbeginn hätten nehmen können (BAG 9 AZR 107/20, LS, Rn. 10, 16–20).

Im BAG-Fall war ein Arbeitnehmer ab dem 18. Januar 2016 dauerhaft krank. Vorher lagen zehn Arbeitstage, hinweisen musste der Arbeitgeber aber nicht vor dem 8. Januar (Rn. 28 f.). 25 von 30 Urlaubstagen waren verfallen, über die fünf Tage vom 11. bis 15. Januar entscheidet das Landesarbeitsgericht neu (Rn. 25, 33).

Wäre Sabine Krüger schon am Dienstag, 7. Januar 2025, erkrankt, als die Hinweiswoche noch lief, erlösche ihr Urlaub 2025 mit Ablauf des 31. März 2027 auch ohne Hinweis vollständig, wenn sie bis dahin krank bleibt (Variante C).

Tabelle 4: Beispiel Langzeiterkrankung, was aus 30 Urlaubstagen des Jahres 2025 wird
VarianteLageUrlaub 2025Fallgruppe
Akrank ab Mo, 10.03.2025, kein Hinweis 2025; vorher 42 Arbeitstage nach Ablauf der Hinweiswocheverfällt nichterst gearbeitet, dann krank
Bkrank ab Mo, 10.03.2025, Hinweis zugegangen am Mo, 06.01.2025erlischt mit Ablauf Mi, 31.03.2027, wenn sie bis dahin krank isterst gearbeitet, dann krank
Ckrank ab Di, 07.01.2025, vor Ablauf der Hinweiswoche am Mi, 08.01.2025erlischt mit Ablauf Mi, 31.03.2027, auch ohne Hinweis, wenn sie bis dahin krank ist; erhalten bleiben 0 Tageim Januar erkrankt

Quelle: eigene Berechnung (Niedersachsen, Fünftagewoche, 30 Arbeitstage Urlaub, 2025 kein Urlaub genommen) nach BAG 9 AZR 245/19, Rn. 43–45; 9 AZR 401/19, LS; 9 AZR 107/20, LS, Rn. 10, 18–20. Gilt für den gesetzlichen Teil von 20 Tagen; für die 10 Tage Mehrurlaub ebenso, solange der Vertrag nichts deutlich anderes regelt.

Für den Mehrurlaub gilt dasselbe, solange Vertrag oder Tarifvertrag nichts deutlich anderes regeln. Bloß andere Fristen, etwa im TVöD-F oder in den Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas, reichen dafür nicht (BAG 9 AZR 245/19, Rn. 46; 9 AZR 401/19, Rn. 24; 9 AZR 107/20, Rn. 23 f.).

Abgrenzung zu § 9 BUrlG

Erkranken Sie während eines bewilligten Urlaubs, werden die ärztlich nachgewiesenen Krankheitstage nicht angerechnet (§ 9 BUrlG); mehr dazu im Beitrag Krank im Urlaub: So holen Sie Ihre Urlaubstage zurück und im Muster zur Nachgewährung von Urlaub.

Wann verjährt Urlaub? Zwei Uhren

Verfallener Urlaub ist weg; verjährter Urlaub besteht weiter, der Arbeitgeber darf die Erfüllung aber verweigern (BAG 9 AZR 266/20, Rn. 45). Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB) und beginnt normalerweise mit dem Schluss des Entstehungsjahres (§ 199 Abs. 1 BGB). Für Urlaub laufen zwei andere Uhren.

Tabelle 5: Verjährung von Urlaub und Urlaubsabgeltung
Urlaub im laufenden ArbeitsverhältnisAbgeltung nach dem Ende
Fristdrei Jahre (§ 195 BGB)drei Jahre (§ 195 BGB)
BeginnSchluss des Jahres, in dem der Arbeitgeber aufgefordert und hingewiesen hatSchluss des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis rechtlich endet
Ohne HinweisVerjährung beginnt nichtHinweis spielt keine Rolle
Sonderfallwährend Mutterschutz und Elternzeit keine VerjährungEnde vor dem 06.11.2018 und Klage vorher unzumutbar: Frist beginnt nicht vor Schluss des Jahres 2018
FundstelleBAG 9 AZR 266/20, LS 2, Rn. 31, 38, 42; EuGH C-120/21; BAG 9 AZR 165/23, Rn. 33–35BAG 9 AZR 456/20, LS 1–3

Quelle: §§ 194, 195, 199 Abs. 1 BGB in der Auslegung des BAG; für Mehrurlaub gilt dasselbe, wenn der Vertrag nichts anderes regelt (9 AZR 266/20, Rn. 31). Stand 15.10.2026.

Wann verjährt alter Urlaubsanspruch? Im laufenden Arbeitsverhältnis in drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem Ihr Arbeitgeber Sie korrekt aufgefordert und gewarnt hat. Ohne Hinweis beginnt die Frist nicht (EuGH C-120/21; BAG 9 AZR 266/20, LS 2). Im BAG-Fall hatte ein Arbeitgeber eine Steuerfachangestellte bis zu ihrem Austritt im Juli 2017 nie aufgefordert oder gewarnt (Rn. 4). Ihr Urlaub aus den Jahren 2011 bis 2017 war weder verfallen noch verjährt; der Arbeitgeber musste 17.376,64 Euro brutto Abgeltung zahlen (Rn. 9, 52).

Unsere Einordnung: Mit korrektem Hinweis verfällt nicht genommener Urlaub ohnehin am 31. Dezember oder 31. März. Die Verjährung im laufenden Arbeitsverhältnis betrifft deshalb vor allem Alturlaub ohne Hinweis, und dort läuft sie gerade nicht. Praktisch wichtig ist die Verjährung der Abgeltung nach dem Austritt.

Arbeitsverhältnis endet: Aus Urlaub wird Geld

Das Gesetz sagt: "Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten" (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Es zählt die rechtliche Beendigung (BAG 9 AZR 104/24, Rn. 14, 22), und abgegolten wird nur Urlaub, der bis dahin nicht verfallen ist (BAG 9 AZR 107/20, Rn. 11). Danach gilt § 7 Abs. 3 BUrlG nicht mehr (BAG 9 AZR 165/23, Rn. 22, 26).

Höhe: Maßgeblich ist der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor dem Ende ohne Überstundenvergütung (§ 11 Abs. 1 BUrlG; BAG 9 AZR 165/23, Rn. 40). Bei festem Gehalt rechnet das BAG Monatsbrutto × 3 ÷ (13 × Arbeitstage pro Woche) und multipliziert den auf Cent gerundeten Tagessatz mit den Tagen (Rn. 47). Unverschuldete Ausfälle im Referenzzeitraum, etwa Krankheit ohne Entgeltfortzahlung, mindern den Betrag nicht (§ 11 Abs. 1 S. 3 BUrlG; Rn. 41–43). Tagessatz und Jahresanspruch rechnet der Urlaubsrechner nach.

Eigenkündigung ohne Hinweis: Murat Aksoy kündigt zum 31. März 2027 (zur Frist siehe Kündigungsfrist für Arbeitnehmer) und nimmt bis dahin keinen Urlaub mehr. Abzugelten sind 43 Tage (19 alte, 16 aus 2026 und 8 Tage Teilurlaub 2027 nach § 5 Abs. 1 Buchst. c, Abs. 2 BUrlG: 30 × 3/12 = 7,5, aufgerundet) zu je 150,00 Euro (3.250 Euro Monatsbrutto × 3 ÷ 65), zusammen 6.450,00 Euro brutto, verjährend mit Ablauf von Dienstag, 31. Dezember 2030. Enthält sein Vertrag eine Ausschlussfrist von zum Beispiel drei Monaten ab Fälligkeit, muss er bis Mittwoch, 30. Juni 2027, in der dort verlangten Form fordern; ob die Klausel wirksam ist, hängt vom Einzelfall ab.

Aufhebungsvertrag nach langer Krankheit: Sabine Krügers Arbeitsverhältnis endet am Freitag, 31. Dezember 2027, durch einen Aufhebungsvertrag; sie ist bis dahin krank. Bei 3.600 Euro brutto beträgt der Tagessatz 166,15 Euro, die Krankengeldzeit mindert ihn nicht.

Tabelle 6: Beispiel Urlaubsabgeltung bei Ende am 31.12.2027, Monatsbrutto 3.600 Euro, Fünftagewoche
VarianteOffene TageTagessatz in EuroAbgeltung brutto in Euro
A: kein Hinweis 2025, Mehrurlaub im Gleichlauf90166,1514.953,50
A: Vertrag lässt Mehrurlaub 2025 und 2026 wirksam verfallen70166,1511.630,50
B: Hinweis 2025, Urlaub 2025 am 31.03.2027 erloschen60166,159.969,00

Quelle: § 7 Abs. 4, § 11 Abs. 1 BUrlG; Tagessatz 3.600 × 3 ÷ 65 = 166,15 Euro (auf Cent gerundet), multipliziert mit den offenen Tagen (Rechenweg wie BAG 9 AZR 165/23, Rn. 47). Offene Tage in Variante A: 30 aus 2025 + 30 aus 2026 (die 15 Monate laufen erst mit dem 31.03.2028 ab) + 30 aus 2027 (Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte).

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    Kein Verzicht vorab: Solange das Arbeitsverhältnis besteht, können Sie auf den gesetzlichen Mindesturlaub nicht verzichten, auch nicht im gerichtlichen Vergleich und auch nicht, wenn das Ende feststeht (BAG 9 AZR 104/24, LS). Der Satz "Urlaubsansprüche sind in natura gewährt" ändert am gesetzlichen Teil nichts (§ 13 Abs. 1 S. 3 BUrlG, § 134 BGB; Rn. 17, 27). Zulässig bleibt ein Vergleich bei echtem Streit über Tatsachen, etwa über bereits genommene Tage (Rn. 26).

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    Fristen: Die Abgeltung verjährt in drei Jahren ab dem Ende des Austrittsjahres, unabhängig von Hinweisen (BAG 9 AZR 456/20, LS 2); diese Regelverjährung zeigt der Verjährungsrechner, nicht aber den Sonderbeginn beim Urlaub im laufenden Arbeitsverhältnis. Ausschlussfristen in Tarif- oder Arbeitsverträgen greifen oft viel früher (BAG 9 AZR 244/20, LS 1): Im Fall 9 AZR 461/21 war die Abgeltung für 24 Tage aus 2019, 1.439,76 Euro brutto, schon mit Ablauf des 19. Oktober 2019 verfallen.

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    Zinsen erst nach Mahnung: In Verzug kommt der Arbeitgeber erst durch eine Mahnung (BAG 9 AZR 353/10, LS 3; 9 AZR 104/24, Rn. 35 f.). Fordern Sie den Betrag mit Frist an.

Zwölftelung, Urlaub in der Kündigungsfrist und Freistellung behandelt der Beitrag Wie viel Urlaub Ihnen bei einer Kündigung zusteht und wie die Abgeltung berechnet wird.

Elternzeit und Mutterschutz

Während der Elternzeit verfällt Urlaub nicht (BAG 9 AZR 495/17, LS 1). Resturlaub von davor muss der Arbeitgeber danach im laufenden oder nächsten Urlaubsjahr gewähren (§ 17 Abs. 2 BEEG), auch nach mehreren Elternzeiten und Mutterschutzfristen in Folge (9 AZR 165/23, Rn. 14–17). Für Beschäftigungsverbote gilt Entsprechendes: Die Ausfallzeiten zählen als Beschäftigungszeiten, Resturlaub können Sie nach dem Verbot im laufenden oder nächsten Urlaubsjahr nehmen (§ 24 MuSchG; BAG 9 AZR 226/23, LS).

Für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit darf der Arbeitgeber den Urlaub um ein Zwölftel kürzen, nicht aber bei Teilzeit bei ihm (§ 17 Abs. 1 BEEG). Die Kürzung muss er im bestehenden Arbeitsverhältnis erklären (9 AZR 495/17, LS 3), nach dem Ende nicht mehr (9 AZR 165/23, Rn. 21). Endet das Arbeitsverhältnis in oder nach der Elternzeit, ist abzugelten (§ 17 Abs. 3 BEEG).

Clara Neumann, 24 Arbeitstage Urlaub, ist vom 1. Oktober 2026 bis 30. September 2027 in Elternzeit und hat 2026 vorher 14 Tage genommen. Mit Kürzungserklärung bleiben aus 2026 vier Tage (24 minus 6 für drei Monate minus 14) und für 2027 sechs Tage (24 minus 18 für neun Monate), ohne Erklärung 10 und 24 Tage. Den Rest aus 2026 kann sie nach dem Ende der Elternzeit am Donnerstag, 30. September 2027, noch 2027 oder 2028 nehmen.

Mehrurlaub, Tarifvertrag, TVöD: Was abweichen darf

Die Vorgaben des Unionsrechts betreffen nur den gesetzlichen Mindesturlaub von vier Wochen (BAG 9 AZR 541/15, Rn. 35). Für den Mehrurlaub dürfen Verträge eigene Verfallsregeln treffen; ohne deutliche Anhaltspunkte gilt dasselbe wie für den gesetzlichen Urlaub (Rn. 36; BAG 9 AZR 266/20, Rn. 26 f.).

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    Grenzen: Tarifverträge dürfen vom BUrlG abweichen, nur nicht von §§ 1, 2 und 3 Abs. 1; Arbeitsverträge dürfen im Übrigen nicht zu Ihren Ungunsten abweichen (§ 13 Abs. 1 BUrlG). Soll eine kürzere kollektive Frist bei Langzeiterkrankung einheitlich für den gesamten Urlaub gelten, ist sie für den gesetzlichen Teil teilnichtig (BAG 9 AZR 198/24, Rn. 14).

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    Günstigere Klauseln gelten: Im Fall 9 AZR 198/24 schloss ein Formulararbeitsvertrag den Verfall gesetzlichen Urlaubs bei Krankheit aus. Nach fast acht Jahren Arbeitsunfähigkeit waren 144 Tage aus 2016 bis 2021 abzugelten, 16.908,92 Euro brutto (Rn. 8, 10 f., 15–23).

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    TVöD: Im öffentlichen Dienst (TVöD) weichen die Fristen ab, die Hinweis- und Mitwirkungsobliegenheit gilt aber auch dort (BAG 9 AZR 541/15, Rn. 37; 9 AZR 107/20, Rn. 24). Im TVöD-F für die Flughäfen etwa muss übertragener Urlaub bis 31. März angetreten werden, bei Arbeitsunfähigkeit oder aus betrieblichen oder dienstlichen Gründen bis 31. Mai (zitiert in BAG 9 AZR 245/19, Rn. 2).

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    Sonderfälle: Für das Baugewerbe sowie Bahn und Post erlaubt das Gesetz besondere tarifliche Regeln (§ 13 Abs. 2, 3 BUrlG). Beamtinnen und Beamte fallen nicht unter das BUrlG (§ 2 BUrlG); ihr Urlaub richtet sich nach dem Beamtenrecht (§ 89 BBG, § 44 BeamtStG).

Urlaub verfällt nicht mehr: Gibt es ein neues Gesetz?

Gesetzgebungsstand, zuletzt geprüft: 15. Oktober 2026. Nein. Kein Gesetz ändert § 7 BUrlG, und im Bundestag liegt kein Gesetzentwurf zum Urlaubsverfall. § 7 BUrlG ist seit mindestens 2006 unverändert; die letzte Änderung des Gesetzes betraf 2013 nur § 15 (Art. 3 des Gesetzes vom 20.04.2013, BGBl. I S. 868; Änderungsliste bei buzer.de).

Dass Urlaub "nicht mehr verfällt", folgt aus Urteilen des EuGH (2018, 2022) und des BAG (2019, 2022), die denselben Gesetzestext richtlinienkonform auslegen: Urlaub verfällt weiterhin, aber nur nach Hinweis.

Im Bundestag liegt seit dem 16. April 2026 nur ein Antrag der Fraktion Die Linke vor (BT-Drs. 21/5395). Er fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der unter anderem den Mindesturlaub schrittweise von 24 auf 30 Werktage anhebt; zum Verfall enthält er nichts. Beraten ist er laut Dokumentationssystem des Bundestags noch nicht.

Für Arbeitgeber und Personalabteilungen: der Hinweis in 12 Punkten

Randnummern ohne weitere Angabe beziehen sich auf BAG 9 AZR 541/15, "EuGH Rn." auf C-684/16:

  1. 1.

    Konkreter Anspruch: Jahr und Zahl der Urlaubstage nennen (Rn. 43).

  2. 2.

    Aufforderung: zum Antrag so rechtzeitig auffordern, dass der Urlaub im laufenden Jahr genommen werden kann (Rn. 43).

  3. 3.

    Folge benennen: Verfall mit Ablauf des Jahres oder Übertragungszeitraums, wenn der Urlaub trotz Möglichkeit nicht beantragt wird (Rn. 43; EuGH Rn. 45).

  4. 4.

    Individuell: Arbeitsvertrag, Merkblatt oder Kollektivvereinbarung genügen in der Regel nicht (Rn. 44).

  5. 5.

    Zeitpunkt: zu Jahresbeginn, wegen des Krankheitsrisikos binnen einer Woche: für 2027 Zugang bis Freitag, 8. Januar, in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt bis Samstag, 9. Januar (BAG 9 AZR 107/20, Rn. 18 f.).

  6. 6.

    Form: frei, aber zweckentsprechend; Textform ist das Beispiel des BAG (Rn. 42 f.).

  7. 7.

    Beweis: Die Beweislast trägt der Arbeitgeber; Zugang dokumentieren, etwa per Empfangsbestätigung (Rn. 42; EuGH Rn. 46).

  8. 8.

    Kein Widerspruch: keine Anreize zum Verzicht; wer Anträge aus anderen als den Gründen des § 7 Abs. 1 S. 1 BUrlG ablehnt, muss neu hinweisen (Rn. 42, 44; EuGH Rn. 42).

  9. 9.

    Übertragungszeitraum: für den 31. März erneut auffordern und auf das Erlöschen hinweisen (Rn. 45; BAG 9 AZR 245/19, Rn. 36).

  10. 10.

    Alturlaub: Den Hinweis für nicht verfallenen Urlaub aus Vorjahren im aktuellen Jahr nachholen; dann verfällt er am Ende dieses Jahres (Rn. 46).

  11. 11.

    Aktualisierung: nicht bei jeder Änderung des Urlaubsumfangs nötig (Rn. 44).

  12. 12.

    Kenntnis egal: Die Initiative liegt beim Arbeitgeber, auch wenn Beschäftigte die Fristen kennen (BAG 9 AZR 266/20, Rn. 24).

Formulierung für die Punkte 1 bis 3 (Beispiel, keine Wirksamkeitsgarantie): "Ihnen stehen für das Jahr 2027 noch [Zahl] Arbeitstage Urlaub zu. Bitte beantragen Sie diesen Urlaub so rechtzeitig, dass Sie ihn bis zum 31.12.2027 nehmen können. Urlaub, den Sie nicht beantragen, obwohl Sie ihn nehmen konnten, verfällt grundsätzlich mit Ablauf des 31.12.2027."

Der Nachweis nach § 2 Abs. 1 S. 7 Nr. 11 Nachweisgesetz nennt nur die Dauer des Urlaubs und ersetzt den jährlichen Hinweis nicht, denn abstrakte Angaben reichen nicht (Rn. 44); mehr im Beitrag zu Nachweisgesetz und Textform.

Für Personalabteilungen: Lulius für Unternehmen beantwortet Fragen zu Urlaubsplanung, Hinweisschreiben und Abgeltung mit Fundstelle.

Für Anwältinnen und Anwälte: die Leitentscheidungen

Der 9. Senat folgt der EuGH-Rechtsprechung zu Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG und Art. 31 Abs. 2 der Grundrechtecharta. Im Mandat entscheiden meist drei Fragen: Ist der Hinweis mit Inhalt und Zugang belegt? Seit wann bestand die Arbeitsunfähigkeit, gemessen an der ersten Januarwoche? Regelt der Vertrag den Mehrurlaub erkennbar eigenständig?

Tabelle 7: Leitentscheidungen zum Urlaubsverfall, chronologisch
Gericht und AktenzeichenDatumKernaussage (Fundstelle)
EuGH C-214/10 (KHS)22.11.201115 Monate Übertragungszeitraum bei Arbeitsunfähigkeit über mehrere Bezugszeiträume zulässig (Tenor; Rn. 39, 43 f.)
EuGH C-684/16 (Max-Planck-Gesellschaft)06.11.2018kein Verlust ohne Aufforderung und klaren, rechtzeitigen Hinweis; Beweislast beim Arbeitgeber (Tenor; Rn. 45–47)
EuGH C-619/16 (Kreuziger)06.11.2018kein automatischer Verlust von Urlaub und Abgeltung bei Beendigung ohne vorherige Aufklärung; Beweislast beim Arbeitgeber (Tenor; Rn. 52 f.)
BAG 9 AZR 541/1519.02.2019Mitwirkungsobliegenheit aus § 7 Abs. 1 S. 1 BUrlG; Inhalt des Hinweises; Übertragungszeitraum; Nachholen für Alturlaub (Rn. 26 f., 32, 42–46)
EuGH C-120/21 (LB)22.09.2022Verjährung ab Schluss des Entstehungsjahres unzulässig, wenn der Arbeitgeber nicht mitgewirkt hat (Tenor; Rn. 45, 48)
EuGH C-518/20 und C-727/20 (Fraport, St. Vincenz)22.09.2022Erlöschen nach dem Übertragungszeitraum bei vorheriger Arbeitsleistung nur nach rechtzeitiger Mitwirkung (Tenor; Rn. 35, 40–45)
BAG 9 AZR 266/2020.12.2022Verjährung beginnt erst mit Schluss des Hinweisjahres, „anderer Verjährungsbeginn“ i. S. d. § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB (LS 2; Rn. 31, 38, 42)
BAG 9 AZR 245/1920.12.2022seit Jahresbeginn arbeitsunfähig: Verfall nach 15 Monaten ohne Hinweis; vorher gearbeitet: nur nach Hinweis (Rn. 43–46)
BAG 9 AZR 401/1920.12.2022wie 9 AZR 245/19; eigene AVR-Fristen ersetzen keine eigene Mitwirkungsregel (LS; Rn. 21 f., 24)
BAG 9 AZR 107/2031.01.2023Hinweis unverzüglich, in der Regel binnen einer Woche (sechs Werktage); bei früher Erkrankung bleiben nur die bis dahin nehmbaren Tage (LS; Rn. 10, 18–20)
BAG 9 AZR 456/2031.01.2023Abgeltung verjährt im Regelfall in drei Jahren ab Schluss des Beendigungsjahres, unabhängig vom Hinweis (LS 1–3)
BAG 9 AZR 104/2403.06.2025kein Verzicht auf Mindesturlaub im bestehenden Arbeitsverhältnis, auch nicht im Prozessvergleich (LS; Rn. 17, 26 f.)
BAG 9 AZR 198/2415.07.2025Vertragsklausel kann den 15-Monats-Verfall wirksam ausschließen; kürzere Kollektivfrist für den gesetzlichen Teil teilnichtig (Rn. 13–23)

Quelle: Volltexte über das Rechtsprechungsportal des Bundes und den EUR-Lex-Bestand des Amts für Veröffentlichungen der EU, geöffnet am 15.10.2026.

Der Terminkalender des BAG kündigt keinen Fall zum Urlaubsverfall an (Stand 15. Oktober 2026).

Häufige Fragen

Kann ich meinen Urlaub verfallen lassen?

Ja. Hat Ihr Arbeitgeber Sie korrekt aufgefordert und auf den Verfall hingewiesen und nehmen Sie den Urlaub trotzdem nicht, verfällt er am 31. Dezember oder bei einem Übertragungsgrund am 31. März (EuGH C-684/16, Rn. 47). Urlaub anzusparen, um später eine höhere Abgeltung zu bekommen, sieht das Recht nicht vor (Rn. 48). Im laufenden Arbeitsverhältnis wird Urlaub nicht ausgezahlt, Geld gibt es erst bei Beendigung (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

Kann der Resturlaub über den 31.3 hinaus übertragen werden?

Nach dem Gesetz nicht: Übertragener Urlaub muss bis zum 31. März genommen werden (§ 7 Abs. 3 S. 3 BUrlG). Es gibt aber Ausnahmen. Ohne Hinweis des Arbeitgebers verfällt er nicht. Bei Langzeitkrankheit gilt die 15-Monats-Frist. Nach Elternzeit oder Beschäftigungsverbot können Sie Resturlaub im laufenden oder nächsten Urlaubsjahr nehmen (§ 17 Abs. 2 BEEG, § 24 MuSchG). Teilurlaub von Neueingestellten wird auf Verlangen auf das nächste Kalenderjahr übertragen (§ 7 Abs. 3 S. 4 BUrlG). Vertrag oder Tarifvertrag können günstiger sein.

Wie viele Resturlaubstage darf man mit ins neue Jahr nehmen?

Das Bundesurlaubsgesetz kennt keine Obergrenze. Es kommt nur darauf an, ob ein dringender betrieblicher oder in Ihrer Person liegender Grund die Übertragung rechtfertigt (§ 7 Abs. 3 S. 2 BUrlG). Liegt er vor, geht der ganze Rest über. Ohne Hinweis des Arbeitgebers bleibt der Urlaub ohnehin erhalten.

Kann der Arbeitgeber den Resturlaub bestimmen?

Er legt den Zeitpunkt fest, muss aber Ihre Wünsche berücksichtigen, außer dringende betriebliche Belange oder sozial vorrangige Wünsche anderer Beschäftigter stehen entgegen (§ 7 Abs. 1 S. 1 BUrlG). Im Anschluss an eine medizinische Vorsorge- oder Reha-Maßnahme muss er Urlaub auf Ihr Verlangen gewähren (§ 7 Abs. 1 S. 2 BUrlG). Eigenmächtig Urlaub nehmen dürfen Sie nicht (BAG 9 AZR 541/15, Rn. 29).

Was passiert mit den Urlaubstagen, wenn man krankgeschrieben ist?

Sie entstehen weiter, auch wenn Sie das ganze Jahr krank sind. Verfallen kann der gesetzliche Urlaub frühestens nach den Regeln der Krankheitsfälle oben: bei Krankheit seit Jahresbeginn 15 Monate nach Jahresende, sonst nur nach Hinweis. Werden Sie während eines bewilligten Urlaubs krank, bekommen Sie die ärztlich nachgewiesenen Tage zurück (§ 9 BUrlG; mehr dazu im Beitrag Krankheit während des Urlaubs).

Kann man sich Urlaub nach langer Krankheit auszahlen lassen?

Nur wenn das Arbeitsverhältnis endet (§ 7 Abs. 4 BUrlG; BAG 9 AZR 104/24, Rn. 21). Dann wird auch Urlaub aus Jahren abgegolten, der noch nicht verfallen ist, im Beispiel von Sabine Krüger bis zu 90 Tage. Solange das Arbeitsverhältnis besteht, nehmen Sie den Urlaub nach Ihrer Rückkehr.

Habe ich Anspruch auf Urlaub, wenn ich über 2 Jahre krank war?

Ja, der Urlaub entsteht jedes Jahr neu. Urlaub aus einem Jahr, in dem Sie seit dem 1. Januar durchgehend krank waren, erlischt aber 15 Monate nach dem Ende dieses Jahres, wenn die Krankheit so lange andauert. Urlaub aus einem Jahr, in dem Sie vor der Erkrankung gearbeitet haben, erlischt nur, wenn der Arbeitgeber Sie rechtzeitig hingewiesen hat (BAG 9 AZR 245/19, Rn. 43 f.; 9 AZR 107/20, Rn. 14 f.).

Fazit

Urlaub verfällt nicht von allein. Fünf Punkte entscheiden:

  • —

    Hinweis: Ohne konkrete Aufforderung und klare Warnung verfällt der gesetzliche Urlaub grundsätzlich nicht und verjährt nicht.

  • —

    Daten 2026: Mit Hinweis verfällt Urlaub aus 2026 mit Ablauf von Donnerstag, 31. Dezember 2026, bei einem Übertragungsgrund nach erneutem Hinweis mit Ablauf von Mittwoch, 31. März 2027.

  • —

    Krankheit: Wer seit Jahresbeginn durchgehend krank ist, verliert den gesetzlichen Urlaub nach 15 Monaten, für 2026 mit Ablauf von Freitag, 31. März 2028; wer vorher gearbeitet hat, nur nach Hinweis.

  • —

    Ende: Beim Austritt wird offener Urlaub zu Geld; die Abgeltung verjährt in drei Jahren ab dem Ende des Austrittsjahres, Ausschlussfristen können kürzer sein.

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    Gesetz: Ein neues Gesetz gibt es nicht. Mehrurlaub kann Ihr Vertrag anders regeln.

Beantragen Sie offenen Urlaub früh und nachweisbar. Stehen Tage aus mehreren Jahren offen oder ein Austritt bevor, lassen Sie die Zahlen prüfen, bevor Sie etwas unterschreiben. Mehr in der Kategorie Arbeitsrecht.

Dieser Beitrag ist Rechtsinformation, keine Rechtsberatung im Sinne von § 2 RDG.

Quellen

Alle Quellen wurden am 15. Oktober 2026 geöffnet. Alle Daten, Arbeitstage und Beträge in diesem Beitrag wurden mit einem eigenen Skript nachgerechnet und gegen die BAG-Fälle 9 AZR 107/20 (Wochenfrist) und 9 AZR 165/23 (Tagessatz) kontrolliert. Die Beispielpersonen sind erfunden.

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