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Versäumnisurteil: Einspruch, Frist, zweites Versäumnisurteil und Kosten

Kurzantwort

Ein Versäumnisurteil ergeht auf Antrag gegen die Partei, die im Termin nicht erscheint oder nicht verhandelt (§§ 330, 331, 333 ZPO), gegen den Beklagten auch ohne Termin, wenn er die Verteidigungsanzeige versäumt (§ 331 Abs. 3 ZPO). Rechtsbehelf ist der Einspruch: Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung (§ 339 ZPO), vor dem Arbeitsgericht eine Woche (§ 59 ArbGG). Die Verteidigung gehört sofort in die Einspruchsschrift (§ 340 Abs. 3 ZPO).

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Lulius Redaktion

Redaktion für deutsches Recht

An einem Mittwoch wird der Kanzlei Berger ein Versäumnisurteil des Landgerichts gegen die Mandantin Nordlicht GmbH zugestellt; im Termin war für die Beklagte niemand erschienen. Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar (§ 708 Nr. 2 ZPO), und die Einspruchsfrist von zwei Wochen läuft. Wer im Einspruchstermin erneut fehlt, hat keinen weiteren Einspruch (§ 345 ZPO). Der Fall ist erfunden.

Zuletzt geprüft: 26. Oktober 2026. ZPO, ArbGG, RVG und GKG in der an diesem Tag geltenden Fassung; Rechtsprechung des BGH bis Juli 2026.

Hinweis: Dieser Beitrag ist Rechtsinformation, keine Rechtsberatung im Sinne von § 2 RDG.

Die Kurzantwort: Was ist ein Versäumnisurteil?

Ein Versäumnisurteil ergeht auf Antrag gegen die Partei, die im Termin nicht erscheint oder nicht verhandelt (§§ 330, 331, 333 ZPO), gegen den Beklagten auch ohne Termin, wenn er die Verteidigungsanzeige versäumt (§ 331 Abs. 3 ZPO). Rechtsbehelf ist der Einspruch: Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung (§ 339 ZPO), vor dem Arbeitsgericht eine Woche (§ 59 ArbGG). Die Verteidigung gehört sofort in die Einspruchsschrift (§ 340 Abs. 3 ZPO).

Versäumnisurteil auf dem Tisch?

Lulius beantwortet Fragen zu Säumnis, Einspruch und zweitem Versäumnisurteil mit exakter Fundstelle, rechnet die Einspruchsfrist mit den Feiertagen am Gerichtsort und entwirft die Einspruchsschrift mit den tragenden Normen.

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Rechtsinformation, keine Rechtsberatung im Sinne von § 2 RDG; den Fristenkalender der Kanzlei ersetzt Lulius nicht.

Wann ergeht ein Versäumnisurteil? (§§ 330, 331 ZPO)

Nötig sind ein Antrag des Gegners, eine Säumnis und kein Hindernis nach § 335 ZPO.

Tabelle 1: Wann ein Versäumnisurteil ergeht (§§ 330 bis 334 ZPO), Stand 26.10.2026

LageNormFolge
Kläger erscheint nicht im Termin§ 330 ZPOauf Antrag des Beklagten Versäumnisurteil: Klage abgewiesen; eine Schlüssigkeitsprüfung sieht der Wortlaut nicht vor
Beklagter erscheint nicht im Termin§ 331 Abs. 1, 2 ZPOtatsächliches mündliches Vorbringen des Klägers gilt als zugestanden; Versäumnisurteil nur, soweit es den Antrag trägt, sonst Klageabweisung
Keine Verteidigungsanzeige im schriftlichen Vorverfahren§ 331 Abs. 3, § 276 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 ZPOVersäumnisurteil auf Antrag ohne mündliche Verhandlung; Antrag schon in der Klageschrift möglich
Partei erscheint, verhandelt aber nicht§ 333 ZPOgilt als nicht erschienen
Partei verhandelt, erklärt sich aber nicht zu allem§ 334 ZPOkein Versäumnisurteil
Vertagter oder Fortsetzungstermin§ 332 ZPOgilt als Verhandlungstermin; Versäumnisurteil auch dort möglich
Statt Versäumnisurteil§ 331a ZPOauf Antrag Entscheidung nach Lage der Akten

Quelle: ZPO in der am 26.10.2026 geltenden Fassung; § 331 ZPO zuletzt geändert zum 01.04.2025 (BGBl. 2024 I Nr. 302).

Säumnis im Termin: Kläger und Beklagter

Fehlt der Kläger, wird die Klage auf Antrag des Beklagten abgewiesen (§ 330 ZPO). Fehlt der Beklagte, gilt das tatsächliche mündliche Vorbringen des Klägers als zugestanden (§ 331 ZPO Abs. 1). Ausgenommen ist Vortrag zur Zuständigkeit nach § 29 Abs. 2 und § 38 ZPO sowie seit dem 1. April 2025 Vortrag zur Gerichtssprache nach § 184a Abs. 3 GVG. Dann prüft das Gericht die Schlüssigkeit: Soweit der Vortrag den Klageantrag trägt, ergeht das Versäumnisurteil, im Übrigen wird die Klage abgewiesen (Abs. 2).

Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren (§ 331 Abs. 3 ZPO)

Im schriftlichen Vorverfahren muss der Beklagte binnen einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung der Klage anzeigen, dass er sich verteidigen will, bei Zustellung im Ausland binnen eines Monats (§ 276 Abs. 1 ZPO). Versäumt er das, ergeht das Versäumnisurteil auf Antrag ohne mündliche Verhandlung; der Antrag kann schon in der Klageschrift stehen (§ 331 Abs. 3 S. 1, 2 ZPO). Der Rettungsanker: Es ergeht nicht, „wenn die Erklärung des Beklagten noch eingeht, bevor das von den Richtern unterschriebene Urteil der Geschäftsstelle übermittelt ist“. Die Zustellung ersetzt hier die Verkündung (§ 310 Abs. 3 S. 1 ZPO). Mehr dazu im Beitrag zu Verteidigungsanzeige und Klageerwiderung.

Wann das Gericht kein Versäumnisurteil erlassen darf (§§ 335, 337 ZPO)

§ 335 Abs. 1 ZPO zählt fünf Hindernisse auf, § 337 ZPO verlangt in zwei Lagen die Vertagung von Amts wegen (Tabelle 2). Weist das Gericht den Antrag zurück, hat der Antragsteller die sofortige Beschwerde (§ 336 Abs. 1 ZPO).

Tabelle 2: Wann kein Versäumnisurteil ergehen darf, Stand 26.10.2026

LageFolgeFundstelle
Ein von Amts wegen zu prüfender Nachweis fehltAntrag zurückweisen§ 335 Abs. 1 Nr. 1 ZPO
Säumige Partei nicht ordnungsgemäß, insbesondere nicht rechtzeitig geladenAntrag zurückweisen§ 335 Abs. 1 Nr. 2 ZPO
Tatsächliches mündliches Vorbringen oder Antrag nicht rechtzeitig per Schriftsatz mitgeteiltAntrag zurückweisen§ 335 Abs. 1 Nr. 3 ZPO
Bei § 331 Abs. 3 ZPO: Frist nicht mitgeteilt oder nicht nach § 276 Abs. 2 ZPO belehrtAntrag zurückweisen§ 335 Abs. 1 Nr. 4 ZPO
Bevollmächtigter nach § 79 Abs. 3 ZPO erst im Termin zurückgewiesenAntrag zurückweisen§ 335 Abs. 1 Nr. 5 ZPO
Einlassungs- oder Ladungsfrist zu kurz oder Partei ohne Verschulden am Erscheinen verhindertVertagung von Amts wegen§ 337 S. 1 ZPO
Ladung zum Terminmuss über die Säumnisfolgen belehren, auch über §§ 91, 708 Nr. 2 ZPO§ 215 Abs. 1 ZPO
Einspruchstermin schon vor Eingang des Einspruchs bestimmt („für den Fall des Einspruchs“)keine Säumnis, kein (zweites) VersäumnisurteilBGH VII ZB 72/09, Leitsätze 1, 2

Quelle: ZPO in der am 26.10.2026 geltenden Fassung; BGH, Beschl. v. 20.12.2010, VII ZB 72/09. Gegen die Zurückweisung des Antrags: sofortige Beschwerde (§ 336 Abs. 1 ZPO).

Echtes und unechtes Versäumnisurteil

Ist die Klage trotz Geständnisfiktion unschlüssig, wird sie abgewiesen, obwohl der Beklagte fehlt (§ 331 Abs. 2 Hs. 2 ZPO). Dieses unechte Versäumnisurteil ergeht gegen die erschienene Partei und beruht nicht auf einer Säumnis. Den Einspruch nach § 338 ZPO hat nur die säumige Partei gegen ein echtes Versäumnisurteil. Nach der Systematik der ZPO bleibt deshalb die Berufung nach den allgemeinen Regeln, also bei einem Wert des Beschwerdegegenstands über 1.000 Euro oder nach Zulassung (§ 511 Abs. 2 ZPO).

Dasselbe gilt für das Urteil, das einen Einspruch als unzulässig verwirft (§ 341 ZPO): Der BGH behandelt es als kontradiktorisches Urteil, anfechtbar nach den allgemeinen Regeln (Beschl. v. 08.09.2011, III ZR 259/10, Rn. 4, 6).

Einspruch gegen das Versäumnisurteil (§§ 338, 340 ZPO)

Gegen ein verkündetes Versäumnisurteil ist der Einspruch schon vor der Zustellung statthaft, gegen eines im schriftlichen Vorverfahren jedenfalls, sobald die erste der nötigen Zustellungen wirksam ist (BGH, Urt. v. 11.06.2025, IV ZR 83/24, Leitsatz, Rn. 23).

Einspruch einlegen: sechs Schritte

  1. 1.

    Zustellung festhalten: Tag und Weg notieren; zur Zustellung per eEB gibt es einen eigenen Beitrag.

  2. 2.

    Frist bestimmen: zwei Wochen, vor dem Arbeitsgericht eine Woche, bei Zustellung im Ausland ein Monat (Tabelle 3).

  3. 3.

    Fristende berechnen: mit den Feiertagen am Gerichtsort, etwa im kostenlosen Fristenrechner, dazu eine Vorfrist.

  4. 4.

    Einspruchsschrift einreichen: beim Prozessgericht, mit Bezeichnung des Urteils, Einspruchserklärung und bei Teilanfechtung dem Umfang (§ 340 Abs. 1, 2 ZPO).

  5. 5.

    Begründen: alle Angriffs- und Verteidigungsmittel und Zulässigkeitsrügen, sonst rechtzeitig Verlängerung beantragen (§ 340 Abs. 3 ZPO).

  6. 6.

    Einstellung beantragen: Der Einspruch stoppt die Vollstreckung nicht; nötig ist ein Antrag nach § 719 Abs. 1 ZPO.

Muss der Einspruch begründet werden?

Für die Zulässigkeit nicht: § 341 Abs. 1 ZPO prüft nur Statthaftigkeit, Form und Frist, und als Inhalt verlangt § 340 Abs. 2 ZPO nur die Bezeichnung des Urteils und die Einspruchserklärung. In der Sache schon. Angriffs- und Verteidigungsmittel gehören in die Einspruchsschrift, soweit es einer sorgfältigen und auf Förderung des Verfahrens bedachten Prozessführung entspricht (§ 340 Abs. 3 S. 1 ZPO). Für später Vorgebrachtes gilt § 296 Abs. 1, 3, 4 ZPO entsprechend (S. 3). Auf Antrag kann der Vorsitzende die Begründungsfrist verlängern, wenn das den Rechtsstreit nicht verzögert oder die Partei erhebliche Gründe darlegt (S. 2).

Die Präklusion hat Grenzen. Die Zurückweisung kann gegen das Verbot der Überbeschleunigung verstoßen, etwa im Arzthaftungsprozess, wenn das nötige Gutachten bis zum Termin ohnehin nicht hätte eingeholt werden können. Und gibt das Gericht nach Ablauf der Klageerwiderungsfrist ohne neue Frist nochmals Gelegenheit zur Erwiderung, ist das Vorbringen in der Regel nicht nach § 296 Abs. 1 ZPO verspätet (BGH, Urt. v. 03.07.2012, VI ZR 120/11, Leitsätze 1 und 2). Beim Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid gilt § 340 Abs. 3 ZPO nicht (§ 700 Abs. 3 S. 3 ZPO).

Form: beA, Anwaltszwang, Protokoll

Anwältinnen und Anwälte reichen den Einspruch elektronisch beim Prozessgericht ein (§ 340 Abs. 1, § 130d S. 1 ZPO). Eine Ersatzeinreichung setzt eine vorübergehende technische Unmöglichkeit voraus, die glaubhaft zu machen ist (§ 130d S. 2, 3 ZPO; siehe Ersatzeinreichung bei beA-Störung). Vor dem Landgericht gilt Anwaltszwang (§ 78 Abs. 1 ZPO). Vor dem Amtsgericht kann die Partei selbst schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einlegen (§ 496 ZPO), auch bei jedem anderen Amtsgericht; wirksam wird das frühestens mit Eingang des Protokolls beim Prozessgericht (§ 129a Abs. 1, 3 S. 2 ZPO). Wann welches Gericht zuständig ist, erklärt der Beitrag zur Zuständigkeit von Amtsgericht und Landgericht.

Vorsorglicher Einspruch

Weiß die Kanzlei im schriftlichen Vorverfahren nicht, ob das Versäumnisurteil schon erlassen ist, verlangt der BGH den sichersten Weg. Ein Schriftsatz, der Klageabweisung beantragt und „gleichzeitig … gegen ein möglicherweise bereits ergangenes Versäumnisurteil Einspruch“ einlegt, hat der BGH als unbedingten Einspruch ausgelegt (BGH, Urt. v. 11.06.2025, IV ZR 83/24, Rn. 29). Formulieren Sie ihn ohne Bedingung (Formulierungsbeispiel 2). Das Risiko, dass er mangels einspruchsfähigen Urteils ins Leere geht, bleibt (Rn. 29); prüfen Sie nach der Zustellung, ob er wiederholt werden muss.

Einspruchsfrist: § 339 ZPO in der Praxis

Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung und ist eine Notfrist (§ 339 ZPO Abs. 1). Die Parteien können sie nicht durch Vereinbarung abkürzen (§ 224 Abs. 1 S. 1 ZPO), und gesetzliche Fristen verlängert das Gericht nur in den besonders bestimmten Fällen (§ 224 Abs. 2 ZPO); § 339 ZPO sieht keine Verlängerung vor. Nur bei Zustellung im Ausland, wo die Frist einen Monat beträgt, kann das Gericht schon im Versäumnisurteil eine längere Frist bestimmen (Abs. 2). Bei öffentlicher Zustellung bestimmt es die Frist selbst (Abs. 3).

Tabelle 3: Fristen im Säumnisverfahren, Stand 26.10.2026

LageFristBeginnNorm
Versäumnisurteil im Zivilprozess2 Wochen, NotfristZustellung des Versäumnisurteils§ 339 Abs. 1 ZPO
Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren2 Wochen, Notfristletzte der Zustellungen an die Parteien§ 339 Abs. 1, § 310 Abs. 3 ZPO; BGH IV ZR 83/24, Rn. 12
Zustellung im Ausland1 Monat, oder länger, wenn im Versäumnisurteil bestimmtZustellung§ 339 Abs. 2 ZPO
Öffentliche Zustellungvom Gericht im Versäumnisurteil oder durch Beschluss bestimmtZustellung (ein Monat nach Aushang, § 188 ZPO)§ 339 Abs. 3 ZPO
Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts1 Woche, NotfristZustellung§ 59 S. 1 ArbGG
Verteidigungsanzeige (vor dem Versäumnisurteil)2 Wochen, Notfrist; Ausland 1 MonatZustellung der Klage§ 276 Abs. 1 ZPO
Wiedereinsetzung2 Wochen; höchstens 1 Jahr nach FristendeBehebung des Hindernisses§ 234 Abs. 1 bis 3 ZPO
Berufung gegen zweites Versäumnisurteil1 Monat; Begründung 2 MonateZustellung des Urteils§§ 517, 520 Abs. 2, § 514 Abs. 2 ZPO

Quelle: ZPO und ArbGG in der am 26.10.2026 geltenden Fassung (§ 339 ZPO unverändert seit 17.06.2017, § 59 ArbGG seit 01.01.2018); BGH, Urt. v. 11.06.2025, IV ZR 83/24.

Fristbeginn beim Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren

Ein Versäumnisurteil nach § 331 Abs. 3 ZPO wird erst mit der Zustellung an alle Parteien wirksam, und „dementsprechend wird auch die Einspruchsfrist des § 339 Abs. 1 ZPO erst mit der letzten von Amts wegen zu bewirkenden Zustellung in Lauf gesetzt“ (BGH, Urt. v. 11.06.2025, IV ZR 83/24, Rn. 12). Stellt die Geschäftsstelle dasselbe Urteil irrig ein zweites Mal zu, startet die Frist nicht neu (BGH, Versäumnisurteil v. 15.12.2010, XII ZR 27/09, Leitsatz 1).

Fall 1c (fiktiv): Das LG München I stellt das Versäumnisurteil dem Beklagten am Montag, 02.11.2026, zu, der Klägerin am Donnerstag, 05.11.2026. Maßgeblich ist die letzte Zustellung, die Frist endet am Donnerstag, 19.11.2026; ab der eigenen Zustellung gerechnet am Montag, 16.11.2026. Weil die Kanzlei die Zustellung an die Gegenseite oft nicht kennt, ist der sichere Weg: ab der eigenen Zustellung rechnen.

Beispielrechnungen mit Wochenende und Feiertag

Gerechnet wird nach § 222 ZPO mit den §§ 187, 188 BGB. Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder allgemeinen Feiertag, läuft die Frist bis zum Ablauf des nächsten Werktags (§ 222 Abs. 2 ZPO). Ein Landesfeiertag zählt nur, wenn er an dem Ort gilt, wo der Rechtsbehelf einzulegen ist (für Rechtsmittelfristen BGH, Beschl. v. 10.01.2012, VI ZA 27/11, Leitsatz). Wir rechnen deshalb mit den Feiertagen am Gerichtsort, wie der Lulius-Fristenrechner.

Das Grundmuster (Fall 1a): Wird an einem Mittwoch zugestellt, etwa am 04.11.2026, endet die Frist vor dem LG Köln am Mittwoch, 18.11.2026. Vor dem LG Leipzig endet sie im Jahr 2026 erst am Donnerstag, 19.11.2026, weil der 18.11.2026 in Sachsen Buß- und Bettag ist. Die Grundlagen erklärt der Beitrag zur Fristberechnung nach § 222 ZPO.

Tabelle 4: Einspruchsfrist nach § 339 ZPO, Beispielrechnungen (fiktive Fälle 1a bis 1d)

FallZustellungFristrechnerisches EndeFristablaufVerschiebung wegen
1a LG Köln (NRW)Mittwoch, 04.11.20262 WochenMittwoch, 18.11.2026Mittwoch, 18.11.2026keine
1a LG Leipzig (Sachsen), Beispiel 2026Mittwoch, 04.11.20262 WochenMittwoch, 18.11.2026Donnerstag, 19.11.202618.11.2026 Buß- und Bettag (nur Sachsen)
1b AG HamburgFreitag, 11.12.20262 WochenFreitag, 25.12.2026Montag, 28.12.202625.12. 1. Weihnachtstag, 26.12. Samstag und 2. Weihnachtstag, 27.12. Sonntag
1c LG München I, schriftliches Vorverfahren: Zustellung an den Beklagten (sicherer Weg)Montag, 02.11.20262 WochenMontag, 16.11.2026Montag, 16.11.2026keine
1c LG München I, dieselbe Sache: Zustellung an die Klägerin (letzte Zustellung, maßgeblich)Donnerstag, 05.11.20262 WochenDonnerstag, 19.11.2026Donnerstag, 19.11.2026keine
1d LG Berlin II, Zustellung in Norwegen, keine längere Frist im UrteilFreitag, 29.01.20271 MonatSonntag, 28.02.2027Montag, 01.03.202728.02.2027 Sonntag (kein 29.02., § 188 Abs. 3 BGB)

Quelle: eigene Berechnung nach § 222 ZPO, §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2, 3 BGB mit den Feiertagen am Gerichtsort (calc.py), gegengeprüft mit dem Lulius-Fristenrechner; Stand 26.10.2026. Die Daten sind Beispiele, keine Fristen eines echten Verfahrens.

Frist versäumt

Ein verspäteter Einspruch wird als unzulässig verworfen (§ 341 Abs. 1 S. 2 ZPO). Dann hilft nur die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn die Frist ohne Verschulden versäumt wurde: Antrag binnen zwei Wochen ab Behebung des Hindernisses, ausgeschlossen ein Jahr nach Fristende (§§ 233, 234 ZPO). Über den Einspruch ist auch im Anwaltsprozess zu belehren (§ 232 S. 2 ZPO); fehlt die Belehrung oder ist sie fehlerhaft, wird fehlendes Verschulden vermutet (§ 233 S. 2 ZPO). Ein Anwalt, dem die Geschäftsstelle nicht offensichtlich falsch mitteilt, die erste Zustellung sei unwirksam, handelt nicht schuldhaft (XII ZR 27/09, Leitsatz 3).

Was nach dem Einspruch passiert (§§ 341 bis 344 ZPO)

Das Gericht prüft von Amts wegen Statthaftigkeit, Form und Frist und verwirft einen unzulässigen Einspruch, auch ohne mündliche Verhandlung. Dieses Urteil wird dann zugestellt statt verkündet und ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar (§ 341, § 310 Abs. 3 S. 2, § 708 Nr. 3 ZPO). Ist der Einspruch zulässig, folgt der Termin über Einspruch und Hauptsache (§ 341a ZPO). Der Prozess wird, „soweit der Einspruch reicht, in die Lage zurückversetzt, in der er sich vor Eintritt der Versäumnis befand“ (§ 342 ZPO).

Das neue Urteil hält das Versäumnisurteil aufrecht oder hebt es auf (§ 343 ZPO); im ersten Fall darf aus dem Versäumnisurteil in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung weiter vollstreckt werden (§ 709 S. 3 ZPO; nicht in den Fällen des § 708 ZPO, etwa bis 1.250 Euro nach Nr. 11).

Die Säumniskosten trägt die säumige Partei auch bei einem abändernden Urteil, wenn das Versäumnisurteil „in gesetzlicher Weise ergangen“ ist und die Kosten nicht auf einem unbegründeten Widerspruch des Gegners beruhen (§ 344 ZPO). Wer bewusst säumig bleibt, um Zeit zu gewinnen, nimmt also drei Nachteile in Kauf: die Begründungslast nach § 340 Abs. 3 ZPO, die Säumniskosten und die Sperre für jede spätere Ermäßigung der Gerichtsgebühr.

Zweites Versäumnisurteil (§ 345 ZPO)

Wann es ergeht und was der Tenor ausspricht

Erscheint die Partei, die Einspruch eingelegt hat, im Einspruchstermin oder im vertagten Termin nicht oder verhandelt sie nicht zur Hauptsache, ergeht ein Versäumnisurteil, „durch das der Einspruch verworfen wird“. Ein weiterer Einspruch steht ihr nicht zu (§ 345 ZPO). Die Verwerfung des Einspruchs ist damit der Kern des Tenors. Vor dem Arbeitsgericht gilt § 345 ZPO ebenso (§ 59 S. 4 ArbGG).

Berufung nach § 514 Abs. 2 ZPO: ohne Berufungssumme

Gegen das zweite Versäumnisurteil bleibt die Berufung oder Anschlussberufung, soweit sie darauf gestützt wird, „dass der Fall der schuldhaften Versäumung nicht vorgelegen habe“; „§ 511 Abs. 2 ist nicht anzuwenden“ (§ 514 Abs. 2 ZPO). Die seit dem 1. Januar 2026 geltende Berufungssumme von 1.000 Euro spielt also keine Rolle. Es gelten die üblichen Fristen: ein Monat für die Einlegung, zwei Monate für die Begründung (§§ 517, 520 Abs. 2 ZPO).

Entscheidend ist die Begründung. „Die Umstände einer nicht schuldhaften Säumnis hat der Berufungskläger in der Berufungsbegründung vollständig und schlüssig darzulegen“, sonst ist die Berufung unzulässig (BGH, Urt. v. 30.07.2026, I ZR 31/26, Rn. 16 f.; ebenso BGH, Urt. v. 26.03.2026, IX ZR 52/24, Rn. 13). Der Maßstab ist derselbe wie bei der Wiedereinsetzung, Anwaltsverschulden wird nach § 85 Abs. 2 ZPO zugerechnet (I ZR 31/26, Rn. 19). Mehr zum Aufbau im Beitrag zur Berufungsbegründung.

Videoverhandlung, Krankheit, Büro: wann die Säumnis entschuldigt ist

Im Leitfall des BGH zur Videoverhandlung scheiterte vor dem Amtsgericht Höxter zweimal die Einwahl auf Beklagtenseite, im ersten Termin und im Einspruchstermin; die Firewall wurde erst danach nachjustiert. Die Berufung gegen das zweite Versäumnisurteil war unzulässig (I ZR 31/26). Besondere technische Kenntnisse verlangt der BGH nicht, und die Anforderungen an den Vortrag dürfen nicht überspannt werden (Leitsätze 1, 2). Praktisch heißt das: Testschaltung nutzen, Störungen dokumentieren, die Ursache vor dem nächsten Termin beheben und bei absehbarer Verhinderung einen Vertreter schicken. Mehr dazu in den Beiträgen zur Videoverhandlung nach § 128a ZPO und zum Antrag auf Terminsverlegung.

Tabelle 5: Wann die Säumnis nicht schuldhaft ist, Linie des BGH, Stand 26.10.2026

LageLinie des BGHFundstelle
Teilnahme per VideoTechnik liegt in der Verantwortung des Beteiligten: Endgerät, Bandbreite, Kamera, Mikrofon, Hinweise des GerichtsI ZR 31/26, Leitsatz 3
Störung im Vortermin oder bei der TestschaltungUrsache rechtzeitig vor dem nächsten Termin ermitteln und beseitigenI ZR 31/26, Leitsatz 4
Einwahl scheitert, Anruf bei der Geschäftsstelle im Termingenügt ohne tragfähigen Vortrag nichtI ZR 31/26, Rn. 35 f.
Krankheit des Anwaltsentschuldigt nur, wenn nicht vorhersehbar; bei absehbarer Verhinderung Terminsvertreter organisierenIX ZR 52/24, Rn. 22 bis 25
Verlegung beantragtPartei muss vom Termin ausgehen, bis ihr die Verlegung mitgeteilt istIX ZR 52/24, Rn. 26
Anwalt vertritt sich selbst und ist länger erkranktmuss sich vertreten lassen, außer gewichtige Gründe erfordern seine AnwesenheitIX ZR 53/21, Leitsatz
Fristen und Termine von Auszubildenden eingetragengrundsätzlich nicht zulässigXII ZB 407/12, Leitsatz

Quelle: BGH, Urt. v. 30.07.2026, I ZR 31/26; Urt. v. 26.03.2026, IX ZR 52/24; Urt. v. 02.12.2021, IX ZR 53/21; Beschl. v. 11.11.2015, XII ZB 407/12. Maßstab wie bei der Wiedereinsetzung; Anwaltsverschulden wird nach § 85 Abs. 2 ZPO zugerechnet (I ZR 31/26, Rn. 19).

Sonderfall Vollstreckungsbescheid (§ 700 Abs. 6 ZPO)

Der Vollstreckungsbescheid steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich (§ 700 Abs. 1 ZPO). Den Einspruch dagegen darf das Gericht nach § 345 ZPO nur verwerfen, soweit die Voraussetzungen des § 331 Abs. 1, Abs. 2 Hs. 1 ZPO vorliegen, die Klage also schlüssig ist; sonst hebt es den Vollstreckungsbescheid auf (§ 700 Abs. 6 ZPO).

Daraus folgt nach dem BGH (Urt. v. 26.03.2026, IX ZR 52/24, Leitsätze 1 bis 3, Rn. 14): Die Berufung kann hier auch rügen, die Klage sei bei der Einspruchsentscheidung unzulässig oder unschlüssig gewesen. Hatte der Antragsgegner vor Erlass des Vollstreckungsbescheids Widerspruch erhoben, ist ein zweites Versäumnisurteil ausgeschlossen; das prüft das Berufungsgericht auf eine zulässige Berufung von Amts wegen. Ein bloßer Verfahrensfehler beim Erlass reicht für die Aufhebung nicht.

Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil und Einstellung

Das Versäumnisurteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar (§ 708 Nr. 2 ZPO); formell rechtskräftig wird es nicht vor Ablauf der Einspruchsfrist (§ 705 ZPO). Die Einstellung richtet sich nach § 719 Abs. 1 S. 1 mit § 707 ZPO. Aus einem Versäumnisurteil darf die Zwangsvollstreckung aber „nur gegen Sicherheitsleistung eingestellt werden, es sei denn, dass das Versäumnisurteil nicht in gesetzlicher Weise ergangen ist oder die säumige Partei glaubhaft macht, dass ihre Säumnis unverschuldet war“ (§ 719 Abs. 1 S. 2 ZPO). Der Beschluss ist unanfechtbar (§ 707 Abs. 2 ZPO).

Versäumnisurteil vor dem Arbeitsgericht (§ 59 ArbGG)

Vor dem Arbeitsgericht ist die Frist halbiert: Einspruch binnen einer Notfrist von einer Woche nach Zustellung, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle (§ 59 ArbGG S. 1, 2). Ein Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren gibt es dort nicht (§ 46 Abs. 2 S. 2 ArbGG).

Tabelle 6: Versäumnisurteil im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren, Stand 26.10.2026

PunktNormInhalt
Einspruchsfrist§ 59 S. 1 ArbGGNotfrist von einer Woche nach Zustellung
Form§ 59 S. 2, 3 ArbGGbeim Arbeitsgericht schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle; Hinweis darauf mit der Zustellung
Zweites Versäumnisurteil§ 59 S. 4 ArbGG§ 345 ZPO bleibt unberührt
Schriftliches Vorverfahren§ 46 Abs. 2 S. 2 ArbGG§§ 275 bis 277 ZPO und § 495a ZPO gelten nicht; also kein Versäumnisurteil nach § 331 Abs. 3 ZPO
Wer entscheidet§ 55 Abs. 1 Nr. 4, 4a, Abs. 2 ArbGGaußerhalb der streitigen Verhandlung der Vorsitzende allein bei Säumnis und bei Verwerfung des Einspruchs als unzulässig, Verwerfung auch ohne mündliche Verhandlung
Berufung gegen zweites Versäumnisurteil§ 64 Abs. 2 lit. d ArbGGeigener Zulässigkeitsgrund ohne Wertgrenze, wenn auf fehlende schuldhafte Versäumung gestützt (daneben lit. a bis c: Zulassung, Wert über 600 Euro, Bestandsstreit)
Landesarbeitsgericht§ 64 Abs. 7 ArbGG§§ 56 bis 59 ArbGG gelten entsprechend, also auch die Wochenfrist
GerichtsgebührKV GKG Nr. 8210 Anm. Abs. 22,0-Gebühr entfällt bei Ende ohne streitige Verhandlung, aber nicht, wenn ein Versäumnisurteil ergeht
Anwaltskosten§ 12a Abs. 1 S. 1 ArbGGerste Instanz: kein Anspruch auf Erstattung der Kosten des Prozessbevollmächtigten

Quelle: ArbGG und GKG (Anlage 1) in der am 26.10.2026 geltenden Fassung; § 59 ArbGG zuletzt geändert zum 01.01.2018.

Zum Jahresende wird die Wochenfrist eng (Beispiel 2026, fiktiv): Stellt das ArbG Dortmund der Kessler Logistik GmbH das Versäumnisurteil am Donnerstag, 17.12.2026, zu, endet die Frist an Heiligabend, der kein gesetzlicher Feiertag ist (Tabelle 7).

Tabelle 7: Wochenfrist des § 59 ArbGG zum Jahresende, Beispiel 2026 (fiktiv)

FallZustellungFristFristablaufVerschiebung
ArbG Dortmund, Versäumnisurteil gegen die ArbeitgeberinDonnerstag, 17.12.20261 WocheDonnerstag, 24.12.2026keine (24.12. ist kein gesetzlicher Feiertag)
Variante: Zustellung einen Tag späterFreitag, 18.12.20261 WocheMontag, 28.12.202625.12. 1. Weihnachtstag, 26.12. Samstag und 2. Weihnachtstag, 27.12. Sonntag
Vergleich: dieselbe Zustellung im Zivilprozess vor dem LGDonnerstag, 17.12.20262 WochenDonnerstag, 31.12.2026keine (31.12. ist kein gesetzlicher Feiertag)

Quelle: eigene Berechnung nach § 222 ZPO, §§ 187, 188 BGB, Feiertage in Nordrhein-Westfalen (calc.py), gegengeprüft mit dem Lulius-Fristenrechner; Stand 26.10.2026.

Gegen ein Versäumnisurteil des BAG muss ein Bevollmächtigter den Einspruch einlegen, weil § 72 Abs. 6 ArbGG nicht auf § 59 S. 2 ArbGG verweist (BAG, Urt. v. 07.06.2018, 8 AZR 26/17, Rn. 4). Bei den Kosten gilt: Endet das Verfahren ohne streitige Verhandlung, entfällt die Gerichtsgebühr, nach einem Versäumnisurteil aber nicht (Tabelle 10); ein Vergleich lässt sie entfallen, ein Teilvergleich nicht (Vorbem. 8 KV GKG). Mehr dazu: Gerichtskosten vor dem Arbeitsgericht.

Was ein Versäumnisurteil kostet

Terminsgebühr beim Versäumnisurteil: 0,5 oder 1,2

Regulär beträgt die Terminsgebühr 1,2 (Nr. 3104 VV RVG). Nr. 3105 ermäßigt sie auf 0,5 bei „Wahrnehmung nur eines Termins, in dem eine Partei … nicht erschienen oder nicht ordnungsgemäß vertreten ist und lediglich ein Antrag auf Versäumnisurteil … gestellt wird“. Dasselbe gilt bei einer Entscheidung nach § 331 Abs. 3 ZPO (Anm. Abs. 1 Nr. 2), auch ohne Antrag des Klägers (BGH, Beschl. v. 24.01.2017, VI ZB 21/16, Leitsatz). Die Grundlagen erklärt der Beitrag zur Terminsgebühr nach VV RVG.

Tabelle 8: Terminsgebühr beim Versäumnisurteil, Stand 26.10.2026

LageTerminsgebührFundstelle
Nur ein Termin, Gegner nicht erschienen oder nicht ordnungsgemäß vertreten, nur Antrag auf Versäumnisurteil0,5Nr. 3105 VV RVG
Gericht trifft bei Säumnis nur prozess- oder sachleitende Entscheidungen von Amts wegen0,5Nr. 3105 Anm. Abs. 1 Nr. 1 VV RVG
Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren (§ 331 Abs. 3 ZPO), auch ohne Antrag0,5Nr. 3105 Anm. Abs. 1 Nr. 2 VV RVG; BGH VI ZB 21/16
Gegner erscheint, verhandelt aber nicht1,2Nr. 3105 Anm. Abs. 2 VV RVG (§ 333 ZPO nicht entsprechend); BT-Drs. 15/1971, S. 212 f.
Erörterung oder streitige Verhandlung nach Einspruch1,2; die 0,5 geht darin aufNr. 3104 VV RVG; § 15 Abs. 2 RVG; BGH V ZB 152/16
Einspruch ohne Termin als unzulässig verworfen (§ 341 Abs. 2 ZPO)dadurch keineNr. 3104 Anm. Abs. 1 Nr. 1 VV RVG nennt § 341 Abs. 2 nicht
Termin nur zur VerkündungkeineVorbem. 3 Abs. 3 S. 2 VV RVG
Zweites Versäumnisurteil im Einspruchstermin nach erstem Versäumnisurteil, auch wenn dieses im schriftlichen Vorverfahren erging1,2Nr. 3104 VV RVG; BGH VIII ZB 108/05, Leitsatz

Quelle: VV RVG (Anlage 1 zum RVG), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 26.10.2026; BGH, Beschl. v. 24.01.2017, VI ZB 21/16; BGH, Beschl. v. 16.11.2017, V ZB 152/16; BGH, Beschl. v. 07.06.2006, VIII ZB 108/05; Gesetzesbegründung BT-Drs. 15/1971, S. 212 f.

Drei Punkte verlangen Auslegung. Erscheint der Gegner und verhandelt nur nicht, ist er gebührenrechtlich nicht „nicht erschienen“, weil § 333 ZPO nicht entsprechend anzuwenden ist (Nr. 3105 Anm. Abs. 2); es bleibt bei 1,2, so auch die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 15/1971, S. 212 f.).

Einspruchsverfahren und vorausgegangenes Verfahren sind dieselbe Angelegenheit (BGH, Beschl. v. 16.11.2017, V ZB 152/16, Leitsatz 1), und darin kann der Anwalt die Gebühren nur einmal fordern (§ 15 Abs. 2 RVG). Wird nach dem Einspruch erörtert oder streitig verhandelt, geht die 0,5 also in der 1,2 auf; neue Gebühren entstehen erst, wenn der Einspruch mehr als zwei Kalenderjahre nach Zustellung eingelegt wird (Leitsatz 2).

Beim zweiten Versäumnisurteil fällt 1,2 an, weil Nr. 3105 nur die Wahrnehmung eines einzigen Termins erfasst; ein erstes Versäumnisurteil nach § 331 Abs. 3 ZPO zählt dabei wegen Anm. Abs. 1 Nr. 2 wie eines im Termin (BGH, Beschl. v. 07.06.2006, VIII ZB 108/05, Leitsatz und Gründe II 2). Nach einem Vollstreckungsbescheid fehlt diese Gleichstellung; ist der Einspruchstermin der einzige Termin, spricht der Wortlaut nach unserer Lesart für 0,5.

Gerichtskosten: Das Versäumnisurteil ermäßigt nichts

Im ersten Rechtszug fällt eine Verfahrensgebühr von 3,0 an (KV GKG Nr. 1210). Auf 1,0 ermäßigt sie sich nur bei den Beendigungsarten der Nr. 1211, darunter Anerkenntnis- und Verzichtsurteil (Nr. 2); das Versäumnisurteil steht nicht darin.

Folgenreicher ist die Schlussklausel: keine Ermäßigung, wenn „bereits ein anderes als eines der in Nummer 2 genannten Urteile“ vorausgegangen ist. Nach einem Versäumnisurteil bringen also auch Klagerücknahme, Vergleich oder Erledigungserklärung keine Ermäßigung mehr. Nach dem Wortlaut gilt das selbst dann, wenn der Kläger nach einem Versäumnisurteil gegen den Beklagten die Klage zurücknimmt und das Urteil dadurch wirkungslos wird (§ 269 Abs. 1, 3 S. 1 ZPO; siehe Klagerücknahme). Ausnahme (Nr. 1211 Nr. 1 lit. d, mit den weiteren Voraussetzungen dort): Im Fall des § 331 Abs. 3 ZPO ermäßigt eine Rücknahme bis zum Ablauf des Tages, an dem das Urteil der Geschäftsstelle übermittelt wird. Beträge zeigt die Gerichtskostentabelle 2026.

Rechenbeispiel: Streitwert 8.000 Euro

Eine Anwältin vertritt die Klägerin bei 8.000 Euro Streitwert (fiktiv). Die Beklagte erscheint nicht, und die Anwältin beantragt im einzigen Termin das Versäumnisurteil. Tabelle 9 vergleicht das mit einer Erörterung oder streitigen Verhandlung; Grundlage ist die 1,0-Gebühr von 533,00 Euro aus der RVG-Tabelle 2026.

Tabelle 9: Anwaltsgebühren der Klägervertreterin bei 8.000 Euro Streitwert (fiktiv)

Positionnur Antrag auf Versäumnisurteil im einzigen TerminErörterung oder streitige Verhandlung nach Einspruch
Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG, 1,3692,90 Euro692,90 Euro
TerminsgebührNr. 3105, 0,5: 266,50 EuroNr. 3104, 1,2: 639,60 Euro
Pauschale Nr. 7002 VV RVG (20 %, höchstens 20 Euro)20,00 Euro20,00 Euro
netto979,40 Euro1.352,50 Euro
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG186,09 Euro256,98 Euro
brutto1.165,49 Euro1.609,48 Euro

Quelle: eigene Berechnung (calc.py) nach VV RVG Nr. 3100, 3104, 3105, 7002, 7008 und Anlage 2 RVG (1,0-Gebühr bis 8.000 Euro: 533,00 Euro, BGBl. 2025 I Nr. 109); Stand 26.10.2026. Differenz der Terminsgebühr 373,10 Euro netto, brutto insgesamt 443,99 Euro. Ohne weitere Auslagen.

Ob die Umsatzsteuer erstattet wird, hängt vom Vorsteuerabzug der Partei ab. Den 1,2-Fall rechnet auch der Prozesskostenrechner; eine Terminsgebühr von 0,5 nach Nr. 3105 VV RVG ist dort nicht wählbar.

Tabelle 10: Gerichtsgebühren erster Instanz bei 8.000 Euro Streitwert, Stand 26.10.2026

VerfahrensendeKostenverzeichnis GKGSatzBetrag
Verfahren mit Versäumnisurteil, Landgericht oder AmtsgerichtKV Nr. 1210; keine Ermäßigung nach Nr. 1211, auch nicht durch späteren Vergleich oder Rücknahme3,0714,00 Euro
Zum Vergleich: AnerkenntnisurteilKV Nr. 1211 Nr. 21,0238,00 Euro (476,00 Euro weniger)
Arbeitsgericht, Ende mit Versäumnisurteil ohne streitige VerhandlungKV Nr. 8210, Anm. Abs. 22,0476,00 Euro (ohne Versäumnisurteil: Gebühr entfällt)

Quelle: eigene Berechnung (calc.py) nach Anlage 1 und Anlage 2 GKG (1,0-Gebühr bis 8.000 Euro: 238,00 Euro, BGBl. 2025 I Nr. 109), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 26.10.2026.

Anerkenntnis statt Säumnis?

Hat der Beklagte keine Verteidigung, kommt statt des Versäumnisurteils ein Anerkenntnis in Betracht. Das Anerkenntnisurteil kann ohne mündliche Verhandlung ergehen (§ 307 ZPO) und ermäßigt die Gerichtsgebühr auf 1,0 (KV GKG Nr. 1211 Nr. 2): bei 8.000 Euro Streitwert 238,00 statt 714,00 Euro. Erkennt der Beklagte sofort an und hat er keine Veranlassung zur Klage gegeben, trägt der Kläger die Kosten (§ 93 ZPO). Bei den Anwaltsgebühren kehrt sich der Vergleich um: Ergeht das Anerkenntnisurteil ohne mündliche Verhandlung, entsteht eine Terminsgebühr von 1,2 (Nr. 3104 Anm. Abs. 1 Nr. 1 VV RVG), beim Versäumnisurteil nach § 331 Abs. 3 ZPO nur 0,5. Bei 8.000 Euro sind das 373,10 Euro netto mehr für den Klägervertreter.

Wer trägt die Kosten?

Die unterliegende Partei (§ 91 ZPO), die säumige zusätzlich die Säumniskosten nach § 344 ZPO, auch wenn sie in der Sache gewinnt, sofern das Versäumnisurteil in gesetzlicher Weise ergangen ist. Erstattet wird über den Kostenfestsetzungsantrag.

Formulierungsbeispiele

Die Beispiele sind aus dem Normtext gebaut und keine Muster mit Erfolgsgarantie; Platzhalter stehen in eckigen Klammern.

Formulierungsbeispiel 1: Einspruch mit Begründung und Einstellungsantrag (§§ 338, 340 Abs. 1 bis 3, § 343, § 719 Abs. 1, § 707 ZPO)

In dem Rechtsstreit [Klägerin] ./. [Beklagte], Az. [ ],
lege ich namens der Beklagten gegen das Versäumnisurteil des
[Gerichts] vom [Datum], zugestellt am [Datum],

                            Einspruch

ein. [Bei Teilanfechtung: Der Einspruch ist auf [Umfang] beschränkt.]

Ich beantrage,
1. das Versäumnisurteil aufzuheben und die Klage abzuweisen,
2. die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil bis zur
   Entscheidung über den Einspruch einstweilen [gegen
   Sicherheitsleistung] einzustellen.

Begründung:
I.   Zulässigkeit der Klage: [Rügen]
II.  Zur Sache: [Angriffs- und Verteidigungsmittel, Beweisangebote]
III. Zum Einstellungsantrag: [Ohne Sicherheitsleistung nur, wenn das
     Versäumnisurteil nicht in gesetzlicher Weise ergangen ist oder die
     Säumnis unverschuldet war; Glaubhaftmachung: [ ]]

Formulierungsbeispiel 2: Vorsorglicher Einspruch im schriftlichen Vorverfahren (Wortlaut angelehnt an BGH, Urt. v. 11.06.2025, IV ZR 83/24, Rn. 29)

... zeige ich an, dass die Beklagte sich gegen die Klage verteidigen
will, und beantrage, die Klage abzuweisen. Gleichzeitig lege ich gegen
ein möglicherweise bereits ergangenes Versäumnisurteil Einspruch ein.

Formulierungsbeispiel 3: Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist (§ 340 Abs. 3 S. 2 ZPO; vor Fristablauf stellen)

Ich beantrage, die Frist zur Begründung des Einspruchs gegen das
Versäumnisurteil vom [Datum] um [Zeitraum] zu verlängern.
Erhebliche Gründe: [ ]. Eine Verzögerung des Rechtsstreits ist nicht
zu erwarten, weil [ ].

Der Einspruch selbst muss trotzdem fristgerecht eingelegt werden; verlängert wird nur die Frist für die Begründung.

Checkliste Versäumnisurteil für die Akte

  • Zustellungsdatum und Zustellungsweg notiert.

  • Frist bestimmt (Tabelle 3).

  • Bei § 331 Abs. 3 ZPO ab der eigenen Zustellung gerechnet, Zustellung an die Gegenseite erfragt.

  • Fristende mit Feiertagen am Gerichtsort berechnet, Vorfrist eingetragen.

  • Urteil bezeichnet, Einspruch erklärt (§ 340 Abs. 2 ZPO).

  • Begründung vollständig oder Verlängerung vor Fristablauf beantragt (§ 340 Abs. 3 ZPO).

  • Einstellung nach § 719 Abs. 1 ZPO beantragt.

  • Per beA eingereicht, Eingang geprüft.

  • Einspruchstermin: Vertretung gesichert, Videotechnik getestet.

  • Nach zweitem Versäumnisurteil: Berufung binnen eines Monats, fehlendes Verschulden vollständig dargelegt (§ 514 Abs. 2 ZPO).

  • Terminsgebühr (0,5 oder 1,2) und Sperre nach KV GKG Nr. 1211 berücksichtigt.

Wie Lulius bei Versäumnisurteilen hilft

Lulius ist eine KI-Rechtsplattform für deutsches Recht: Sie beantwortet Rechtsfragen mit exakter Fundstelle aus über 4.000 Bundesgesetzen und -verordnungen und über 80.000 Entscheidungen der Bundesgerichte seit 2010. Lulius ist unser eigenes Produkt. Konkret:

  • —

    Frist rechnen: Der kostenlose Fristenrechner hat eine Voreinstellung „Einspruch Versäumnisurteil“ und verschiebt das Fristende nach Wochenenden und den Feiertagen aller 16 Bundesländer. Im Chat rechnet dieselbe deterministische Engine.

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    Einspruchsschrift entwerfen: Der Entwurf nennt die tragenden Normen und setzt die Fristen, die im konkreten Fall gelten; Ausgabe als DOCX oder PDF. Im Editor gleicht „Prüfen“ alle §§, Aktenzeichen und ECLI mit dem Datenbestand ab; „belegt“ heißt nur, dass Norm oder Entscheidung existiert.

Die Grenzen: Die Berechnung setzt voraus, dass Fristbeginn und Fristart richtig angegeben sind; welche Zustellung zählt, entscheiden Sie. Sie ersetzt keine anwaltliche Fristenkontrolle und keinen Fristenkalender. Ein Entwurf ist eine Vorlage, kein anwaltliches Schreiben; Versandweg und Zugangsnachweis bleiben Ihre Aufgabe. Landesrecht, Entscheidungen vor 2010 und Entscheidungen von OLG, LG und AG sind nicht enthalten.

Häufige Fragen

Welche Rechtsmittel gibt es gegen ein Versäumnisurteil?

Gegen das erste Versäumnisurteil gibt es den Einspruch, keine Berufung (§ 338, § 514 Abs. 1 ZPO): Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung, vor dem Arbeitsgericht eine Woche (§ 339 ZPO, § 59 ArbGG). Gegen ein zweites Versäumnisurteil bleibt nur die Berufung, gestützt auf fehlende schuldhafte Säumnis und ohne Berufungssumme (§§ 345, 514 Abs. 2 ZPO). Weist das Gericht den Antrag auf Versäumnisurteil zurück, hat der Antragsteller die sofortige Beschwerde (§ 336 Abs. 1 ZPO).

Muss man den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil begründen?

Für die Zulässigkeit nicht: Pflichtinhalt sind nur die Bezeichnung des Urteils und die Erklärung, dass Einspruch eingelegt wird (§ 340 Abs. 2 ZPO). Die Angriffs- und Verteidigungsmittel gehören aber in die Einspruchsschrift (§ 340 Abs. 3 S. 1 ZPO). Später Vorgebrachtes lässt das Gericht nach § 296 Abs. 1, 3, 4 ZPO nur zu, wenn es nicht verzögert oder die Verspätung entschuldigt ist. Reicht die Zeit nicht, beantragen Sie vor Fristablauf Verlängerung (§ 340 Abs. 3 S. 2 ZPO).

Wie viel Gerichtskosten gibt es bei einem Versäumnisurteil?

Im ersten Rechtszug bleibt es bei der vollen Verfahrensgebühr von 3,0 (KV GKG Nr. 1210); das Versäumnisurteil ermäßigt sie nicht, weil Nr. 1211 Nr. 2 nur Anerkenntnis-, Verzichts- und bestimmte Urteile nach § 313a ZPO nennt. Nach einem Versäumnisurteil ermäßigen auch eine spätere Rücknahme oder ein Vergleich nicht mehr. Bei 8.000 Euro Streitwert sind das 714,00 Euro; ein Anerkenntnisurteil kostete 238,00 Euro. Vor dem Arbeitsgericht verhindert das Versäumnisurteil, dass die 2,0-Gebühr entfällt.

Muss ich eine Terminsgebühr bezahlen, wenn ich ein Versäumnisurteil ohne Termin erhalte?

Ergeht das Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren (§ 331 Abs. 3 ZPO), verdient der Anwalt des Klägers eine Terminsgebühr von 0,5 (Nr. 3105 Anm. Abs. 1 Nr. 2 VV RVG), auch wenn der Kläger keinen Antrag gestellt hat (BGH, Beschl. v. 24.01.2017, VI ZB 21/16). Bei 8.000 Euro Streitwert sind das 266,50 Euro netto. Unterliegt der Beklagte, trägt er diese Kosten als Teil der Prozesskosten (§ 91 ZPO).

Was tun gegen zweites Versäumnisurteil?

Nur Berufung oder Anschlussberufung: Einlegung binnen eines Monats, Begründung binnen zwei Monaten (§§ 517, 520 Abs. 2 ZPO). Sie muss sich darauf stützen, dass keine schuldhafte Säumnis vorlag; eine Berufungssumme gilt nicht (§ 514 Abs. 2 ZPO). Die Umstände sind in der Begründung vollständig und schlüssig darzulegen, sonst ist die Berufung unzulässig (BGH, I ZR 31/26, Rn. 16 f.). Nach einem Vollstreckungsbescheid kann sie auch die Unschlüssigkeit der Klage rügen (BGH, IX ZR 52/24, Rn. 14).

Was passiert, wenn man auf ein Versäumnisurteil nicht reagiert?

Das Versäumnisurteil ist von Anfang an ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar (§ 708 Nr. 2 ZPO); der Gläubiger kann also vollstrecken. Mit Ablauf der Einspruchsfrist wird es formell rechtskräftig (§ 705 ZPO). Danach hilft nur noch die Wiedereinsetzung, wenn die Frist ohne Verschulden versäumt wurde: Antrag binnen zwei Wochen nach Behebung des Hindernisses, längstens ein Jahr nach Fristende (§§ 233, 234 ZPO).

Wie geht es nach einem Versäumnisurteil weiter?

Nach einem Einspruch prüft das Gericht Statthaftigkeit, Form und Frist (§ 341 ZPO) und bestimmt einen Termin über Einspruch und Hauptsache (§ 341a ZPO). Der Prozess wird in die Lage vor der Säumnis zurückversetzt (§ 342 ZPO); am Ende wird das Versäumnisurteil aufrechterhalten oder aufgehoben (§ 343 ZPO). Fehlt der Einspruchsführer erneut, ergeht ein zweites Versäumnisurteil (§ 345 ZPO). Ohne Einspruch wird das Urteil nach Fristablauf rechtskräftig (§ 705 ZPO).

Fazit

Beim Versäumnisurteil entscheiden drei Dinge:

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    Frist: zwei Wochen nach § 339 ZPO, eine Woche nach § 59 ArbGG, im schriftlichen Vorverfahren ab der eigenen Zustellung gerechnet, immer mit den Feiertagen am Gerichtsort.

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    Begründung: Die Verteidigung gehört in die Einspruchsschrift (§ 340 Abs. 3 ZPO). Nach einem zweiten Versäumnisurteil bleibt nur die Berufung, mit vollständiger Darlegung fehlenden Verschuldens (§ 514 Abs. 2 ZPO).

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    Kosten: Die Terminsgebühr sinkt beim bloßen Antrag auf 0,5, die Gerichtsgebühr von 3,0 bleibt, und nach einem Versäumnisurteil ermäßigt auch ein Vergleich sie nicht mehr.

Hinweis: Dieser Beitrag ist Rechtsinformation, keine Rechtsberatung im Sinne von § 2 RDG.

Quellen

Alle Quellen wurden am 26. Oktober 2026 geöffnet.

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    Gesetze in der amtlichen Fassung (gesetze-im-internet.de): Zivilprozessordnung, Arbeitsgerichtsgesetz, Vergütungsverzeichnis, Anlage 1 zum RVG, Gebührentabelle, Anlage 2 zum RVG, Kostenverzeichnis, Anlage 1 zum GKG, Gebührentabelle, Anlage 2 zum GKG (Tabellen i. d. F. BGBl. 2025 I Nr. 109).

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    Bundesgesetzblatt: Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit (Justizstandort-Stärkungsgesetz) vom 7. Oktober 2024, BGBl. 2024 I Nr. 302 (Art. 2: § 331 Abs. 1 S. 2 ZPO, m.W.v. 01.04.2025); Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen vom 8. Dezember 2025, BGBl. 2025 I Nr. 318 (Art. 3: § 511 ZPO, Berufungssumme 1.000 Euro m.W.v. 01.01.2026).

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    Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (über die Lulius-Datenbank geöffnet): Urteil vom 30.07.2026, I ZR 31/26 (ECLI:DE:BGH:2026:300726UIZR31.26.0); Urteil vom 26.03.2026, IX ZR 52/24 (ECLI:DE:BGH:2026:260326UIXZR52.24.0); Urteil vom 11.06.2025, IV ZR 83/24 (ECLI:DE:BGH:2025:110625UIVZR83.24.0); Urteil vom 02.12.2021, IX ZR 53/21 (ECLI:DE:BGH:2021:021221UIXZR53.21.0); Beschluss vom 16.11.2017, V ZB 152/16 (ECLI:DE:BGH:2017:161117BVZB152.16.0); Beschluss vom 24.01.2017, VI ZB 21/16 (ECLI:DE:BGH:2017:240117BVIZB21.16.0); Beschluss vom 11.11.2015, XII ZB 407/12; Urteil vom 03.07.2012, VI ZR 120/11; Beschluss vom 10.01.2012, VI ZA 27/11; Beschluss vom 08.09.2011, III ZR 259/10; Versäumnisurteil vom 15.12.2010, XII ZR 27/09; Beschluss vom 20.12.2010, VII ZB 72/09. Vor 2010 und daher nicht in der Lulius-Datenbank: Beschluss vom 07.06.2006, VIII ZB 108/05 (Volltext über lexetius.com geöffnet).

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    Gesetzesbegründung zum RVG: BT-Drs. 15/1971, S. 212 f. (zu Nr. 3105 VV RVG).

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    Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (über die Lulius-Datenbank geöffnet): Urteil vom 07.06.2018, 8 AZR 26/17.

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    Normtexte mit Fassungslisten (buzer.de): § 331, § 339, § 340, § 341, § 344, § 345, § 511, § 514, § 700, § 719 ZPO; § 59 ArbGG.

Über die Redaktion

Die Lulius Redaktion ordnet Rechtsfragen neutral und faktenbasiert für Kanzleien, Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher ein. Für diesen Beitrag wurden alle Normzitate am 26. Oktober 2026 gegen die geltende Fassung und, soweit vorhanden, gegen die Fassungslisten geprüft. Alle 14 zitierten Entscheidungen von BGH und BAG wurden geöffnet; wo nur der Leitsatz trägt, ist er im Text als „Leitsatz“ zitiert. Alle Fristen und Gebühren wurden mit einem eigenen Skript berechnet und mit dem Lulius-Fristenrechner gegengeprüft, der 1,2-Fall und die Gerichtsgebühr zusätzlich mit dem Lulius-Prozesskostenrechner. Lulius ist unser eigenes Produkt. Hinweis: Die Inhalte sind Rechtsinformation, keine Rechtsberatung im Sinne von § 2 RDG.

Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Rechtsinformationen und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG (§ 2 RDG) dar.